Guthaben: Nationalrat stimmt Obergrenzen für Überbrückungsrente zu
Der Nationalrat will die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose gegen oben begrenzen. Zudem soll der Bezügerkreis verkleinert werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Räte stehen für eine reduzierte Übergangsrente ein.
- Der Nationalrat ist nun für ein günstigeres Sozialwerk zu sein.
Die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose soll gegen oben begrenzt sein. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen und dem Ständerat gefolgt. Auch den Bezügerkreis will die grosse Kammer verkleinern – zum Unmut der Linken.
Zwar verbleiben beim Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte weitere Differenzen. Derzeit zeichnet sich aber ab, dass sich die Bürgerlichen in wichtigen Punkten durchsetzen werden.
Konkret heisst das, dass die Räte für eine reduzierte Übergangsrente einstehen.
Nationalrat setzt auf Leistungsobergrenzen
Neu setzt der Nationalrat ebenfalls auf Leistungsobergrenzen. Er will die maximale Überbrückungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr. Und bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr.

Die kleine Kammer möchte den Plafond bei jährlich 38'900 Franken für Alleinstehende und bei 58'350 Franken für Ehepaare festlegen. Das entspricht dem 2-Fachen des Lebensbedarfs. Diese Version wurde im Nationalrat mit 115 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen.
Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - analog zu den Ergänzungsleistungen - separat abgegolten werden. Dabei will der Nationalrat wie der Ständerat die Vergütung ebenfalls plafonieren. Nämlich bei 5000 Franken für Alleinstehende und bei 10'000 Franken für Mehrpersonenhaushalten.
Ursprünglich wollte die grosse Kammer die Obergrenze viel höher ansetzen, bei 25'000 respektive 50'000 Franken. Auch hier setzte sich letztlich das Konzept des Ständerats durch.
Argumente gegen eine Kürzung
Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) argumentierte gegen eine Kürzung. Ältere Menschen mit tieferem sozialen Status litten öfter an gesundheitlichen Problemen. Genau diesen Personen die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zu kürzen, sei «ethisch nicht vertretbar». Der Antrag scheiterte mit 126 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen haben. Die grosse Kammer ist dem Ständerat mit 99 zu 95 Stimmen bei einer Enthaltung gefolgt. Ursprünglich zählte der Nationalrat alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern dazu.
Eine Minderheit wollte an diesem Konzept festhalten, dafür die Mindestversicherungsdauer von 20 auf 25 Jahre erhöhen. Personen hätten zudem mindestens 7 Jahre nach ihrem 50. Geburtstag in die Sozialwerke einzahlen müssen.
Es sei unfair, wenn eine harte Schwelle bei 60 Altersjahren gesetzt werde, sagte Pierre-Yves Maillard (SP/VD).
Wenn jemand ein paar Tage vor seinem 60. Geburtstag ausgesteuert werde, habe dieser keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Die Person riskiere dann den Gang vors Sozialamt. Er scheiterte mit seiner Minderheit nur knapp.
Neu auch Guthaben aus 2. Säule
Überbrückungsleistungen beantragen können Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Das entspricht der Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Zum Reinvermögen sollen neu auch Guthaben aus der 2. Säule zählen, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.

Weiter will das Parlament nicht, dass der Bundesrat Härtefälle definieren kann. Der Nationalrat hat sich auch in diesem Punkt dem Ständerat angeschlossen.
Katharina Prelicz-Huber plädierte erfolglos für ein «menschliches Zeichen, das finanziell keine Auswirkungen hat». Die Härtefallklausel wurde mit 126 zu 70 Stimmen abgelehnt.