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Nationalrat will sichere Plattform für Justizvollzugsbehörden

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat will eine sichere digitale Plattform zum Austausch von Beteiligten an Justizverfahren schaffen. Derzeit wird kaum elektronisch kommuniziert.

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Justitia - AFP/Archiv

Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Das hat der Nationalrat am Montag beschlossen. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) mit 133 zu 53 Stimmen bei 0 Enthaltungen an.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hatte die Vorlage zur verstärkten Digitalisierung im Justizbereich im Vorfeld ebenfalls angenommen. «Die Digitalisierung in der Justiz führt zu einer effizienteren Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten», sagte Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH).

Übermittlung auf elektronischem Weg selten genutzt

Die eidgenössischen Prozessgesetze sähen seit 2011 vor, dass die Übermittlung von Eingaben und Verfügungen durch Verfahrensbeteiligte auf dem elektronischen Weg erfolgen könne. Aber nur in einigen wenigen Fällen finde die Kommunikation elektronisch statt, so Marti weiter.

Eine Minderheit der RK-N beantragte dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gerade wenn es um einen raschen Wandel in der Technologie gehe, müssten extreme Risiken von Beginn weg mitgedacht werden, sagte Minderheitssprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ). Dies sei bei dieser Vorlage – z.B. mit Bezug auf einen Totalausfall einer solchen Plattform wegen eines Cyberangriffs – nicht der Fall.

Ausserdem bezweifelte die Minderheit, dass es durch die Inbetriebnahme der Plattformen zu grösseren Effizienzgewinnen und tieferen Kosten komme.

Grundlage für digitale Justizverfahren

Mit dem BEKJ sollen laut der Botschaft des Bundesrats die Grundlagen für durchgängig digitale, medienbruchfreie Justizverfahren geschaffen werden. Für Gerichte, Behörden und Anwaltschaft soll die elektronische Kommunikation zur Pflicht werden. Die Kantone sollen indes die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.

Der Aufbau der neuen, nationalen Kommunikationsplattform für den Rechtsverkehr kostet laut dem Bundesrat rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen gemeinsam aufbauen – und sich dabei mit 25 Prozent beteiligen. Den Betrieb und die Weiterentwicklung für jährlich rund 7,4 Millionen Franken soll über Gebühren finanziert werden.

Als Nächstes kommt die Vorlage in den Ständerat.

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