Nationalrat will Straftatbestand gegen Belästigung im Internet
Der Nationalrat will Cybermobbing mit einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch ahnden. Er hat am Dienstag eine entsprechende parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (SP/AG) angenommen.
Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 154 zu 36 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Als nächstes muss sich die Ständeratskommission mit der Sache befassen.
Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, begründete Suter ihre Initiative. Die Täter und Täterinnen könnten anonym bleiben, die Inhalte seien rund um die Uhr verfügbar und kaum mehr löschbar.
Der Druck auf die Angegriffenen sei sehr hoch, so Suter. Und das heutige Strafrecht, das auf Einzelhandlungen ausgelegt sei, werde dem Umstand nicht gerecht, dass es oft um eine Vielzahl von Handlungen und Verhaltensweisen gehe.
Der Bundesrat war in einem Bericht zum Thema zum Schluss gekommen, dass das heutige Strafrecht die entsprechenden Handlungen genügend erfasse. Die vorberatende Kommission sah dies anders.
Cybermobbing sei eine Form digitaler Gewalt, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH) namens der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Es gelte dem Mythos entgegenzutreten, dass Rechtsnormen im Internet nicht durchzusetzen seien. Zu klären sei aber, ob der neue Straftatbestand Mobbing allgemein oder nur Cybermobbing erfassen solle.