Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion des Bundesrats zur Lockerung von Vorgaben für die Schweizerische Post genehmigt.
Das Hauptsitz der Schweizerischen Post in Bern-Wankdorf.
Der Bundesrat will für den Nationalrat die Vorgaben an die Schweizerische Post lockern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Für den Nationalrat will der Bundesrat der Schweizerischen Post vorschnell gewisse Vorgaben lockern. Er hat am Dienstag eine Motion gutgeheissen, deren Urheberinnen und Urheber einen vorläufigen Verzicht auf eine Revision der Postverordnung fordern. Die Motion stammt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) und besagt, dass der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Postgesetzes vorlegt.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollen keine kleineren Änderungen via Revision der Postverordnung erfolgen. Sobald die Gesetzesrevision vorliege, habe damit das Parlament die Möglichkeit, zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollten.

Revision zur Sicherung einer modernen Grundversorgung

Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes habe der Bundesrat auf Anpassungen der Postverordnung zu verzichten. Er habe bei der Post «mit geeigneten Mitteln» durchzusetzen, «dass Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen sistiert werden».

In seiner Antwort auf die Kommissionsmotion schrieb der Bundesrat, etwa 2030 wolle er das Postgesetz revidiert haben. Am 14. Juni habe er das zuständige Departement beauftragt, ihm bis im Juni 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes zu unterbreiten. Ziel der Revision sei eine zeitgemässe Weiterentwicklung der Grundversorgung und deren nachhaltige Finanzierung.

Schon jetzt verliere für die Post das Monopol für Briefe bis 50 Gramm an Wert. Dies erschwere es der Post zunehmend, die Grundversorgung aus eigener Kraft zu erbringen. Deshalb habe der Bundesrat gleichzeitig eine vorgezogene Revision der Postverordnung beschlossen.

Lockerung der Zustellpflichten soll Post ab 2026 Millionen sparen

Künftig solle die Post nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen. Auch die Verpflichtung, jedes ganzjährig bewohnte Haus mit Post zu versorgen, solle fallen. Das soll die Post ab 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten.

Zurzeit muss die Post 97 Prozent der Briefe und 95 Prozent der Pakete fristgerecht zustellen. Also bei A-Post-Briefen am Tag nach der Aufgabe des Briefs. Diese Vorgaben würden die Post zu überhöhten Investitionen zwingen, die auf Spitzenzeiten ausgerichtet seien, erklärte der zuständige Bundesrat Albert Rösti Mitte Juni vor den Bundeshausmedien.

Nationalrat stimmt pragmatischen Sparmassnahmen für Post zu

Am Dienstag sagte Rösti im Rat, die Vorschläge des Bundesrats seien pragmatisch. Er habe Vorschläge für viel rigorosere Sparmassnahmen auf dem Tisch gehabt. Es drohten Zusatzkosten für den Bund, wenn bisherige Vorgaben für die Post zementiert würden.

Der Bundesrat solle die Kompetenz für minimale Anpassungen via Verordnung behalten. Es gehe um eine «kleine Verordnungsänderung». Mit 113 zu 60 Stimmen bei 18 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an, die nun noch in den Ständerat muss.

Debatte über Post: Parlament will Mitsprache sichern

David Roth (SP/LU) sagte im Namen der Kommissionsmehrheit, die KVF-N wolle verhindern, dass das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Sie wolle die demokratische Mitsprache garantieren.

Damien Cottier (FDP/NE) sagte im Namen der Kommissionsminderheit, alte Strukturen zu zementieren, sei falsch. Die Post brauche genügend Flexibilität und müsse rentabel sein. Noch einen Brief pro Tag bekämen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz im Durchschnitt pro Werktag.

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