Die Umweltkommission des Nationalrates hat über das CO2-Gesetz beraten. Es wird kaum Änderungen geben. Im Wesentlichen den Vorschlag des Ständerats.
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Am Dienstag diskutierte die Urek über das CO2-Gesetz. - afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerats-Vorschlag zum CO2-Gesetz wird nicht zu stark verändert.
  • Ein definitiver Entscheid der Nationalratskommission steht aber noch aus.
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Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) bleibt nach der «Klimawahl» beim CO2-Gesetz auf der Linie des Bundesrates und des Ständerates. Über einige Punkte hat sie allerdings noch nicht entschieden. Dazu gehören die Flugticketabgabe und Gebäudemassnahmen.

Sie möchte einige Themen noch vertieft prüfen und Anhörungen durchführen, bevor sie darüber entscheide, teilte die Kommission am Dienstag mit. Sie tagt noch in alter Zusammensetzung. Die Auswirkungen der Wahlen werden sich erst bei der Beratung der Vorlage im Nationalrat zeigen. Ob diese in der Wintersession stattfindet, ist offen.

Teureres Benzin

Erste Pflöcke hat die Kommission aber eingeschlagen. Sie ist damit einverstanden, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Minderheiten beantragen eine stärkere oder geringere Reduktion sowie ein höheres, niedrigeres oder gar kein Inlandziel.

CO2-Gesetz Bundeshaus Klimastreik
Klimaaktivisten demonstrierten für ein griffiges CO2-Gesetz im Bundeshaus. - zvg

Einverstanden ist die Kommission auch mit Massnahmen, die das Benzin verteuern. Treibstoffimporteure müssen schon heute einen Teil ihrer Importe kompensieren. Künftig sollen sie mehr kompensieren müssen - und einen grösseren Teil im Inland. Dies verteuert das Benzin.

Wie der Ständerat will die Mehrheit der Nationalratskommission den Aufschlag aber begrenzen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Eine Minderheit will das Maximum bei 8 Rappen festlegen.

Elektroautos fördern

Mit knapper Mehrheit unterstützt die Kommission den Ständerat auch darin, einen Teil der über den Treibstoffpreis finanzierten Klimaschutzmassnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs oder die Entwicklung alternativer Antriebskonzepte zu reservieren.

Nicht verlängern will die Kommission die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und erneuerbare Treibstoffe. Sie verweist auf ein Übergangsgesetz dazu, das eine Lücke verhindere. Die Kommission schliesst sich damit dem Bundesrat an, der erneuerbare Treibstoffe weiterhin fördern will, aber mit dem Instrument der Kompensation.

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