Nationalratskommission für verminderte Tabaksteuer auf E-Zigaretten
Das Parlament diskutiert die Tabaksteuer für E-Zigaretten. Die Nationalratskommission hält am Satz von 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission will E-Zigaretten mit reduzierter Tabaksteuer besteuern.
- Sie einigte sich auf den Satz von 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit.
- Damit folgt die WAK-N dem Ständerat in allen Punkten.
Auf E-Zigaretten soll die Tabaksteuer fällig werden. Weil sie weniger schädlich sind, will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) sie wie der Bundesrat zu einem geringeren Satz besteuern. Auch an den 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit will die Kommission festhalten.
Damit folgt die WAK-N dem Ständerat vollumfänglich, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Minderheiten für eine Steuer von 15 oder 11 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit scheiterten.
Weitere Minderheiten wollten die Steuertarife für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Einweg-Zigaretten für den Umweltschutz und zur Tabakprävention höher besteuern. Auch eine Besteuerung nach Nikotingehalt lehnte die Kommissionsmehrheit ab.
Breitere Grundlage nötig
Die Kommission anerkannte die Notwendigkeit einer Anpassung der Tabakbesteuerung an die Realitäten auf dem Markt. Über die E-Zigaretten herausgehende Arbeiten möchte sie aber auf eine breitere Grundlage abstützen.
Mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hiess sie ein Postulat für eine Markt-Gesamtschau von Tabak- und Tabakersatzprodukten gut. Auf dieser Basis könnte eine Gesamtrevision der Tabakbesteuerung in Angriff genommen werden.