Nationalratskommission lässt neue Mietrechtsvorlage fallen

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Bern,

Nach zwei gescheiterten Mietrechtsvorlagen im Herbst zieht die zuständige Nationalratskommission nun zurück.

Mietrecht
Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte über zwei Mietrechtsvorlagen ab. Beide wurden abgelehnt. (Symbolbild) - Keystone

Nach dem doppelten Nein zu zwei Mietrechtsvorlagen im vergangenen Herbst tritt die zuständige Nationalratskommission auf die Bremse. Sie will die Anfechtung der Anfangsmiete nicht erschweren.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat ohne Gegenantrag beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zu beantragen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Anforderungen an die Anfechtung des Anfangsmietzinses zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig wäre, hiess es.

Weiterarbeit an anderer Mietrechtsvorlage

Die Initiative stammt vom ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV). Er wollte die Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei einer Notlage des Mieters oder der Mieterin zulassen.

Beide zuständigen Parlamentskommissionen hatten der Initiative vor Jahren Folge gegeben. Eine konkrete Gesetzesvorlage existierte jedoch noch nicht. Mehrmals war die Frist dafür verlängert worden – nun will die RK-N die Initiative abschreiben.

Dagegen will die Nationalratskommission die Arbeiten an einer anderen Mietrechtsvorlage fortführen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss sie, Mieterhöhungen aufgrund von Orts- und Quartierüblichkeiten zu vereinfachen.

Bundesrat Parmelin fordert Modernisierung

Die Verwaltung wurde mit der Abklärung von noch offenen Fragen beim Begriff der Orts- und Quartierüblichkeit beauftragt. Im November hatte das Volk an der Urne über mehr Kontrollmöglichkeiten für Vermieter bei der Untervermietung sowie eine Erleichterung der Kündigung bei Eigenbedarf abgestimmt.

Beide vom Parlament verabschiedeten Vorlagen wurden abgelehnt. Bundesrat Guy Parmelin warnte im Anschluss an die Abstimmung davor, das Mietrecht nun so zu belassen wie heute. In einigen Punkten müssten die Gesetze modernisiert und aktualisiert werden.

Dazu brauche es einen transparenten, konstruktiven Dialog aller Betroffenen. Auf der einen Seite brauche es einen wirksamen Mieterschutz, auf der anderen Seite auch unternehmerische Freiheiten für Investoren.

Kommentare

User #6398 (nicht angemeldet)

Freut mich immer, wenn die SVP vom Volk für ihre menschenfeindluche Politik abgewatscht wird😆

User #3108 (nicht angemeldet)

Dort wo möglist viel gegen die Wohnungsnot reguliert wurde, sind die Neubauten zum teil um 75% zurück gegangen. Das wird witzig wenn man das Problem nicht erwähnen darf.

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