Nationalratskommission will Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative
Die Gesundheitskomission des Nationalrats will den Pflegeberuf stärken, lehnt die Pflegeinitiative jedoch ab. Sie will deshalb einen indirekten Gegenentwurf.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitskomission des Nationalrates will einen Gegenentwurf zur Pflegeinitiative.
- Wenn die Schwesterkomission des Ständerates auch zustimmt, wird der Entwurf ausgearbeitet.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will den Pflegeberuf stärken. Die Pflegeinitiative geht ihr jedoch zu weit. Sie möchte deshalb einen indirekten Gegenentwurf dazu ausarbeiten.
Mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SGK eine Kommissionsinitiative angenommen, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die SGK Gesetzesbestimmungen ausarbeiten.
«Für eine starke Pflege»
Sie möchte insbesondere sicherstellen, dass gut ausgebildete Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen können und dass diese angemessen abgegolten werden.
Hinter der Initiative «Für eine starke Pflege» steht der Verband der Pflegefachfrauen und -männer. Er griff zu diesem Mittel, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren.
Gegen den Personalmangel in der Pflege
Die Initiative fordert, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.
Mit der Initiative soll auch die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Dazu gehört, dass die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Weiter soll der Bund dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden.
Bundesrat will keinen Gegenvorschlag
Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus seiner Sicht genügt der bestehende Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung, um die Pflege zu stärken. Diesen hatte das Stimmvolk 2014 gutgeheissen, als Gegenvorschlag zu einer anderen Volksinitiative.
Die Pflege sei – obwohl nicht explizit genannt – integraler Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, argumentiert der Bundesrat. Eine Sonderstellung in der Verfassung möchte er der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen nicht einräumen.