100'000 Franken oder 50'000 Franken? Die Wirtschaftskommission des Nationalrats fordert eine tiefere Umsatzschwelle für Unternehmen für Corona-Hilfen.
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In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WAK-N will die Umsatzgrenze für Corona-Hilfen wieder auf 50'000 Franken senken.
  • auch der Anteil ungedeckter Fixkosten soll berücksichtigt werden.
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Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) fordert eine Umsatzschwelle von 50'000 statt 100'000 Franken, über der Unternehmen einen Anspruch auf finanzielle Corona-Hilfe haben. Sie will den Passus zu Härtefallmassnahmen im Covid-Gesetz entsprechend anpassen.

Der Bundesrat nahm nach der Vernehmlassung verschiedene Änderungen bei der Verordnung zur Corona-Härtefallhilfe vor. Trotz der kurzen Vernehmlassungsfrist waren über hundert Stellungnahmen eingegangen.

13 zu 9 Stimmen

Neu muss ein Unternehmen vor der Corona-Krise mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben statt 50'000 Franken. Diese Änderung will nun aber eine Mehrheit der WAK-N auf Gesetzesstufe rückgängig machen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Weiter will eine Kommissionsmehrheit festschreiben, dass auch der Anteil ungedeckter Fixkosten zu berücksichtigen ist und dass einem Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern dessen Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind. Die Änderungen sind umstritten, es liegen mehrere Minderheitsanträge vor. Für Härtefälle ist eine Gesamtsumme von einer Milliarde Franken vorgesehen.

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Die Corona-Pandemie macht auch vor der Politik nicht Halt: Parlamentsmitglieder müssen im Bundeshaus Masken tragen, wenn sie den nötigen Abstand nicht einhalten können. - Keystone

Im Bereich der Unterstützung für Sportvereine beantragt die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach nicht mehr jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren ist. Damit will sie verhindern, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen.

Ordnungsbussen befürwortet

Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, dass der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll. Eine Minderheit beantragt die Streichung dieses Zusatzes.

Zudem wird sich die parlamentarische Diskussion auch um die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Corona-Massnahmen drehen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet grundsätzlich die Möglichkeit, eine Ordnungsbusse verhängen zu können. Eine Minderheit möchte darauf verzichten.

Das Parlament wird die Änderungen des Covid-19-Gesetzes in der Wintersession beraten, die am kommenden Montag beginnt.

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