Neue Impf-Verträge des BAG enthalten wohl Fehler
Der Bund will bis 2023 33 Millionen Impfdosen beschaffen. Jetzt folgt der Knall: Bei den Verträgen ist offenbar einiges schief gelaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- 33 Millionen Impfdosen gegen das Coronavirus soll die Schweiz bis 2023 erhalten.
- Einige Nationalräte meinen, das widerspreche dem gesunden Menschenverstand.
- Der Entscheid im Parlament wird nun vertagt. Die Verträge haben möglicherweise Fehler.
Wie viele Impfungen brauchen wir noch, bis die Pandemie endgültig vorbei ist? Darauf will sich aktuell niemand festlegen, aber die Behörden wollen demnächst die neusten Impf-Empfehlungen kommunizieren. An Impfstoff wird es dabei nicht mangeln: Der Bund plant, bis nächstes Jahr 33 Millionen Dosen zu kaufen.
Diese Zahl scheint aber vielen zu hoch – schliesslich würde das für vier weitere Booster für die gesamte Bevölkerung reichen. Das BAG sagte zu Nau.ch, dass eine Überversorgung bewusst in Kauf genommen werde.
Der Ständerat will die Impf-Bestellungen deshalb auf 20 Millionen Dosen reduzieren und so über 200 Millionen Franken einsparen. Finanzminister Ueli Maurer (SVP) begrüsste das, weil ihm selbst offenbar nicht ganz klar war, wofür die Dosen benutzt werden sollen und was schon bestellt ist.
Berset leitet Untersuchung wegen möglichen Fehlern ein
Auch die Finanzpolitiker des Nationalrats winken das Geschäft nicht einfach so durch. Das Parlament hat sich heute Nachmittag mit den Impfstoff-Verträgen beschäftigt. Fazit: Die Verträge zwischen dem BAG und den Impfstoffherstellern enthalten möglicherweise Fehler.
Das BAG hat in den Verträgen offenbar keine Vorbehalte für das Parlament eingebaut. Die möglichen Versäumnisse wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung über die Kredite für die Beschaffung von Impfstoffen entdeckt.
Bundesrat Alain Berset hat eine Administrativuntersuchung betreffend der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffe eingeleitet. Geklärt werden muss, ob alle Impfstoffbeschaffungen durch Kredite gedeckt waren, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Donnerstag mitteilte.
Insbesondere ist unklar, ob in den Verträgen Parlamentsvorbehalte eingefügt worden waren, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.
Mit der Administrativuntersuchung wird laut Mitteilung Kurt Grüter, der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, beauftragt. Untersucht werden neben den Versäumnissen auch die Abläufe, um solche zukünftig zu verhindern.