Nidwaldner Gemeindebehörden könnten bald organisatorische Änderungen vornehmen. Die Entscheidung fällt am 22. September.
Nidwaldner Regierungsrat SVP
Das Nidwaldner Parlament hat im Gemeindegesetz und in der Kantonsverfassung mehrere Punkte revidiert. (Symbolbild) - Keystone
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Das Nidwaldner Parlament hat im Gemeindegesetz und in der Kantonsverfassung mehrere Punkte revidiert. Damit werden Anliegen der Gemeinden, die ihre Organisation betreffen, umgesetzt. Abgestimmt wird im September nur über die Verfassungsänderung, welche dem obligatorischen Referendum unterliegt.

Mit den neuen Bestimmungen in der Verfassung werden Fristen verlängert, etwa wenn es um die Einberufung von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen geht. Neu soll die Amtsdauer des Präsidiums nicht mehr zwingend zwei Jahre dauern, es soll auch eine vierjährige Amtsdauer ermöglicht werden.

Eine weitere geplante Neuerung ist, dass Verordnungen des Gemeinderats nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Zudem soll juristisch der Weg für eine elektronische Stimmabgabe geebnet werden. Im Landrat waren die neuen Verfassungsbestimmungen unbestritten.

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