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Parlament ebnet Weg für weitere Digitalisierung der Justiz

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Bern,

Die eidgenössischen Räte bereiten den Weg für eine vollständig digitale Justiz in der Schweiz.

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Mit dem BEKJ wird die elektronische Kommunikation für wie Richterinnen und Richter, Behörden sowie Anwältinnen und Anwälte zur Pflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Die eidgenössischen Räte haben die Grundlage für durchgängig digitale Justizverfahren in der Schweiz geschaffen. National- und Ständerat haben am Donnerstag die letzten Differenzen im neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz beseitigt. Deshalb ist das BEKJ, wie der Erlass abgekürzt heisst, nun bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag.

Am Schluss ging es noch um eine Übergangsfrist und eine Registrierungspflicht für gewisse Anwältinnen und Anwälte. Der Ständerat stimmte den Anträgen der Einigungskonferenz einstimmig zu, der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen.

Digitalisierung als Pflicht

Mit dem BEKJ wird die elektronische Kommunikation für professionelle Akteurinnen und Akteure wie Richterinnen und Richter, Behörden sowie Anwältinnen und Anwälte zur Pflicht. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.

Der Aufbau der neuen nationalen Kommunikationsplattform kostet rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen aufbauen und sich mit 25 Prozent beteiligen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von jährlich rund 7,4 Millionen Franken sollen über Gebühren finanziert werden.

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