Parlament kann über Beiträge für Betreuung zu Hause befinden
Die Betreuung zu Hause wird für hilfsbedürftige Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen ausgebaut.
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zu Hause wohnen können. Unterstützt werden soll zum Beispiel die Hilfe im Haushalt. Über die nötigen Gesetzesänderungen kann nun das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Anpassung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verabschiedet. Es sei ein Bedürfnis, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben zu können. Dies schreibt der Bundesrat.
Kosten-Nutzen-Analyse
Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt. Demgegenüber können die Kantone rund 280 Millionen sparen. Dies, weil weniger Menschen in ein Heim müssen.
Die EL für das Wohnen zu Hause sollen AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten und ebenso Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten. Je nach Bedarf werden Kosten für Haushalthilfe übernommen sowie für Mahlzeitendienste, für Fahrdienste und Begleitung und für ein Notrufsystem.