Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden
Im Parlament wird über die Finanzierung der 13. AHV-Rente debattiert, einschliesslich einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament kann darüber entscheiden, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll.
- Es wird über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung und eine Senkung des Bundesbeitrages diskutiert.
- Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen.
Das Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft an die Räte verabschiedet. Zur Debatte steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Senkung des Bundesbeitrages an die AHV.
Der Bundesrat erntete mit seinen Vorschlägen für die Finanzierung der im März an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente laute Kritik. In seiner Botschaft hält er nun aber daran fest: den Zuschlag allein mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten zu finanzieren und den Bundesbeitrag an das Sozialwerk zu kürzen.
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen. Der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent. Und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Diese Mehreinnahmen sollen die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten.
Mögliche Auswirkungen auf Bund und Bezieher
Der Bundesrat will den Bundesbeitrag an die AHV von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent der Ausgaben der ersten Säule senken. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Statt rund 850 Millionen Franken müsste der Bund so noch rund 450 Millionen Franken für die 13. AHV-Rente auslegen.
Ausbezahlt werden soll der «Dreizehnte» ab 2026 jeweils im Dezember an alle, die zum Zeitpunkt Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Er darf nicht dazu führen, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezügern die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung.
Entscheidung liegt beim Volk
Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente muss erneut an der Urne entschieden werden, spätestens im September 2025. Zuvor – spätestens bis im März 2025 – muss das Parlament die Vorlage fertig beraten haben.
Eine nächste AHV-Reform steht zudem bevor: Der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, liegt beim Bundesrat.