Parlament verlangt Anpassungen bei der freien Vorsorge der 3. Säule
Das Parlament verlangt Steueranpassungen für die freie Vorsorge der 3. Säule. Die beiden Kammern sind sich bei der Besteuerung des Rentenkapitals uneinig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuer für die freie Vorsorge der 3. Säule soll gemäss Parlament angepasst werden.
- Wie das vorzeitig bezogene Rentenkapital besteuert wird, sind sich die Kammern uneinig.
Das Parlament verlangt Steueranpassungen für die freie Vorsorge der 3. Säule (3b). Uneinig sind sich National- und Ständerat darin, wie das vorzeitig bezogene Rentenkapital besteuert werden soll.
Der Nationalrat hatte 2014 eine Motion aus den Reihen der FDP-Fraktion unterstützt. Der Vorstoss verlangt, von der heute pauschalen Besteuerung nach der 40-Prozent-Regel abzuweichen und nur den effektiven Ertragsanteil zu besteuern. Es brauche eine gerechte, genaue Abrechnung, argumentierte die Ratsmehrheit.
Dass die pauschale Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen nach der heutigen Regel zu hoch ist, war auch am Montag im Ständerat unbestritten. Im heutigen Zinsumfeld sei dies fern jeder Realität, betonte Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen der Kommission.
Eine effektive Besteuerung stellte die Kommissionsmehrheit dennoch nicht zufrieden. Diese sei auf individueller Ebene zwar die beste Lösung, sei aber mit grösserem administrativen Aufwand verbunden und werde von den kantonalen Vollzugsbehörden abgelehnt, gab Bischof zu bedenken.
Pauschale flexibler gehandhabt
Die Kommission schlug daher vor, eine einfachere Lösung zu wählen, die auf dem heutigen System aufbaut. Konkret soll die Pauschale flexibler gehandhabt und an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasst werden. Mit dem heutigen Zinsniveau würde man auf eine Besteuerungsquote von 26 Prozent kommen.
Der Ständerat folgte seiner Kommission und stimmte dem Vorschlag einstimmig zu. Auch Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich bereit, den Auftrag anzunehmen. Nun muss der Nationalrat über den geänderten Motionstext befinden.