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Parlament will Gebärdensprachen gesetzlich anerkennen

Keystone-SDA
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Bern,

Das Bundesparlament will die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen gesetzlich anerkennen. Der Ständerat hat eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) überwiesen.

Eine Frau spricht Gebärdensprache. (Symbolbild)
Eine Frau spricht Gebärdensprache. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid oppositionslos.

Der Nationalrat hatte die Motion bereits in der Sommersession gutgeheissen. Der Bundesrat muss sich nun an die Umsetzung machen.

Gegenstand des neu zu schaffenden Gesetzes soll laut Motionstext neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen auch die Chancengleichheit in den Bereichen Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit sein.

Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme bereiterklärt, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache an die Hand zu nehmen. Die Motion empfahl er zur Annahme. Allerdings möchte er dafür nur das Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend ergänzen und kein eigenes Gesetz schaffen. Diesen Weg schlägt die Landesregierung vor, weil er keine personellen und finanziellen Auswirkungen hätte.

Sozialminister Alain Berset versprach in der Debatte, man werde beide Varianten in die Vernehmlassung schicken. Der Schweizerische Gehörlosenbund tritt seit längerem für ein eigenes Gesetz ein.

Die Gebärdensprachen seien weit mehr als ein Hilfsmittel, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Sie seien eigenständige Sprachen und wichtig für die Kultur der Gehörlosengemeinschaft: «Sprache ist keine Behinderung.»

Die Tessiner Ständerätin forderte ebenso wie Marianne Maret (Mitte/VS) Verbesserungen, etwa, was den Zugang zu Übersetzungsleistungen angeht.

Eine Minderheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) bevorzugte den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg. Sie fürchtete eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Formen von Behinderungen, verzichtete aber auf einen Gegenantrag.

Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut Angaben des Bundes eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana.

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