Parlament will in Krisen Bundesrat stärker kontrollieren
Das Wichtigste in Kürze
- Während der Corona-Pandemie hat der Bundesrat das Notrecht benützt.
- Künftig will das Parlament die Nutzung des Notrechts besser kontrollieren.
- Zudem wollen kleine und grosse Kammer besser auf künftige Krisen vorbereitet sein.
Im Mai 2020 verfasste die nationalrätliche Staatspolitische Kommission (SPK-N) zwei Initiativen: Eine, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments während Krisen zu verbessern. Und eine andere, um die Nutzung des Notrechts durch den Bundesrats besser überprüfen zu können.
Die SPK des Ständerats hat den beiden Initiativen zugestimmt. Heute an einer Medienkonferenz haben die beiden Präsidien ihr Vorhaben präsentiert.
Einerseits wollen beide Kammern ihre Digitalisierungsfähigkeit verbessern. Zum Beispiel könnten künftig Kommissionssitzungen nicht mehr in Person stattfinden, sondern digital. Aufgrund des abrupten Endes der Frühlingssession 2020 soll zudem geprüft werden, ob bezüglich Sessionsabbruch «gesetzgeberischer Handlungsbedarf» bestehe.
61 Parlamentsmitglieder könnten ausserordentliche Session einberufen
So könnten trotz Pandemie, Naturkatastrophe oder auch regionalen Ereignissen die Ratsmitglieder gemeinsam tagen. Auch ausserordentliche Sessionen, von welchen es aufgrund des Coronavirus einige gegeben hat, sollen leichter einberufbar sein. Ein Viertel der Ratsmitglieder oder der Bundesrat sollen dafür ausreichen. Das Parlament könne rascher agieren, so die SPK.
Zudem wollen beide SPKs die rechtlichen Grundlagen anpassen, damit das Parlament seine Notrechtskompetenzen «adäquat nutzen» könne. In zukünftigen Krisen wolle die Vereinigte Bundesversammlung das Notrecht des Bundesrats besser überprüfen, so die beiden Kommissionen. Beispielsweise müsste der Bundesrat Notverordnungen den Kommissionen immer zur Konsultation geben.