Nationalrat will Notrecht des Bundesrates nicht beschränken
Der Nationalrat will nicht am bestehenden Notrecht des Bundesrates herumschrauben und den Einfluss des Parlamentes nicht verstärken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will das Notrecht des Bundesrats nicht einschränken.
- Die SVP wollte das Handeln der Regierung stärker unter Aufsicht des Parlaments stellen.
- Die Initiative hatte mit 51 zu 135 Stimmen keine Chance.
Er hat am Mittwoch einer entsprechenden parlamentarischen Initiative aus den Reihen der SVP mit 135 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge gegeben. Alfred Heer (SVP/ZH) kritisierte in seinem Vorstoss das «nahezu unbegrenzte Notrecht» des Bundesrates in Notlagen.
SVP: «Gummiparagraf»
Die sei rechtsstaatlich und demokratiepolitisch problematisch, der entsprechende Verfassungsartikel sei ein «Gummiparagraf». Die Bundesversammlung müsse entscheiden können, ob die Massnahmen der Landesregierung angemessen seien.
Wenn der Bundesrat solche Massnahmen treffe, hätte laut Heers Vorschlag eine Zweidrittelmehrheit der beiden Kammern der Bundesversammlung diese innert Tagen genehmigen müssen. Mit einfachem Mehr sollte die Bundesversammlung zudem die notrechtlichen Massnahmen jederzeit aufheben können.
Die vorberatende Kommission erachtet Heers Anliegen als «nicht krisentauglich». Der Entscheid der Bundesversammlung käme in der Regel zu spät. Auch unter optimalen Bedingungen würde das nötige Verfahren wahrscheinlich mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Die Bundesversammlung habe jedoch in einer länger andauernden Krise jederzeit die Möglichkeit, mit einem Gesetz oder einer eigenen Verordnung eine Verordnung des Bundesrates ausser Kraft setzen. Sie stehe also dem Bundesrat nicht machtlos gegenüber, sagte Kommissionssprecherin Céline Widmer (SP/ZH).