Parlamentskommissionen rütteln am Mieterschutz
Parlamentskommissionen wollen das Mietrecht angepasst sehen. Es sollen Vorteile für Mietende und für Vermieter entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat vom Parlament den Auftrag erhalten, das Mietrecht zu überprüfen.
- Es sollen Vorschläge gemacht werden, um dieses an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Der Bundesrat soll das Mietrecht für Wohn- und Geschäftsräume unter die Lupe nehmen und dem Parlament Änderungen vorschlagen. Das verlangt die Rechtskommission des Ständerats.
Sie hatte sich mit mehreren parlamentarischen Initiativen befasst, die an den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern schrauben wollen. Sie entschied, dem Bundesrat die Federführung zu überlassen.
Einstimmig verabschiedete die Rechtskommission eine entsprechende Motion, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten. Ziel sei es, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen. Davon sollen Mietende und für Vermietende profitieren.
Höhere Hürde für Anfechtung
Gewisse Vorentscheide über die Stossrichtung der Revision hat die Ständeratskommission aber bereits gefällt. Sie nahm zwei parlamentarische Initiativen von Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH) an.
Eine davon verlangt, dass Mietzinse nur dann als missbräuchlich angefochten werden können, wenn sich der Mieter wegen einer Notlage zum Vertragsschluss gezwungen sah. Laut Nationalrat Egloff untergräbt die heute Regelung den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Rechtskommission sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Initiative aus.
Mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwies sie eine weitere Initiative von Egloff. Er verlangt, dass die Kriterien für orts- und quartierübliche Mietzinse im Gesetz festgelegt werden. Mietzinse sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie in diesem Rahmen liegen.
Missbrauch nur bei Wohnungsmangel
Chancenlos war hingegen eine Initiative von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD), Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands. Er verlangt eine neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite. Auch die Forderung des Neuenburger SP-Ständerats Didier Berberat nach einer Stärkung der Mieterrechte fand keine Mehrheit.
Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission zwei Initiativen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS). Mit der einen sollen die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietzins eingeschränkt werden. Diese sollen nur gelten, wenn auf dem Markt Wohnungsmangel herrscht.
Die andere will die gleiche Bedingung für die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses einführen. Herrscht kein Wohnungsmangel, wären die Regeln über missbräuchliche Mietzinse damit faktisch ausser Kraft gesetzt.