Bei Gewalt sollen künftig die Täter aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer – sie sollen auch elektronisch überwacht werden.
Wer schlägt, geht
«Wer schlägt, geht!»: Nach diesem Grundsatz wollen die zuständigen Parlamentskommissionen künftig bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt handeln. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei häuslicher Gewalt sollen künftig die Täter aus der Wohnung weggewiesen werden.
  • Zudem sollen Täter, die Frauen angegriffen haben, elektronisch überwacht werden.
  • Die Nationalrätinnen verlangen, den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» im Gesetz zu verankern.
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Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Zudem sollen Täter, die Frauen angegriffen haben, systematisch aktiv elektronisch überwacht werden. Das fordern die Parlamentskommissionen.

Nach der Nationalratskommission hat auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) drei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Nationalratskommission kann nun Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Grundsatz «Wer schlägt, geht!» im Gesetz verankern

Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» zu verankern. Die RK-S begrüsst das mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die Kommission zudem einer Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE) zu, wonach bei Gewalt gegen Frauen das Prinzip einer systematischen aktiven elektronischen Überwachung in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden soll.

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