Petition will Geldstrafen für Sexualstraftäter streichen
Das Sexualstrafrecht wird seit geraumer Zeit im Parlament diskutiert. Nun hat ein Komitee eine Petition für die Streichung von Geldstrafen lanciert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sexualstrafrecht wird derzeit vom Parlament revidiert.
- In den Fokus rückt nun die Frage der angemessenen Bestrafung von Sexualstraftätern.
- Eine Petition, lanciert von mehrheitlich Bürgerlichen, will die Geldstrafen streichen.
Ein neues Sexualstrafrecht muss her, das wissen Bundesrat und Parlament. Nur ist es eine delikate Angelegenheit, weswegen die Revision schon länger dauert.
Kürzlich zu reden gab die Debatte rund um die Definition der sexuellen Gewalt. Schlussendlich setzte sich die vom Bundesrat präferierte Lösung «Nein heisst Nein» durch. Aber jetzt versucht ein Komitee aus vorwiegend FDP- und SVP-nahen Kreisen, Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt zu lenken.
Sind Geldstrafen zu milde?
Es geht um die Geldstrafen. Eigentlich wollte der Bundesrat diese bei Sexualdelikten mit wenigen Ausnahmen abschaffen, sprich nur noch die Freiheitsstrafe als Sanktionsmöglichkeit haben. Der Ständerat jedoch widersetzte sich. Daraufhin hat auch der Bundesrat zugestimmt, die Geldstrafen doch beizubehalten.
Das Komitee «Keine Geldstrafen für Vergewaltiger!» hat nun eine Petition lanciert – in der Hoffnung, den Nationalrat dazu zu bringen, dem Ständerat nicht zu folgen. Wie der Webseite des Komitees zu entnehmen ist, finden Petitionäre das Strafmass zu tief für das begangene Verbrechen.
Unter anderem brächten «derart milde Sanktionen» wie Geldstrafen «die Opfer um ihr Recht auf eine angemessene Vergeltung des erlittenen Unrechts». Zudem werde den Tätern ein «moderner Ablasshandel mit Geld» ermöglicht.
Die Rechtskommission des Ständerats hat in ihrem Bericht dargelegt, wieso die Möglichkeit der Geldstrafe nicht gestrichen werden soll. Kernargument: Dank des neuen Sanktionsrechts, das seit 2018 in Kraft sei, würden Freiheitsstrafen bei Sexualdelikten jetzt schon vermehrt ausgesprochen.
«Das neue Sanktionenrecht lässt genügend Spielraum für gerechte Lösungen; es lässt auch zu, dass kein Täter/keine Täterin ‹zu billig› davonkommt», schreibt der Ständerat. Zudem habe das Parlament schon früher über die Streichung der Geldstrafe diskutiert. Die beiden Kammern hätten sich auf ein Nein geeinigt. Das nun zu ignorieren, wäre falsch, so der Ständerat.