Räte einig über Jugendschutz-Regeln für Filme und Games
Bei den Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games wurden die letzte verbleibende Differenz bereinigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Minderjährige sollen vor expliziten Medieninhalten geschützt werden.
- Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität.
- Die Räte konnten sich bei den neuen Jugendschutz-Regeln einigen.
Die Räte haben sich bei den neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games geeinigt. Der Ständerat hat am Montag die letzte verbliebene Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Mit 23 zu 20 Stimmen schwenkte die kleine Kammer auf die Linie des Nationalrats ein.
Damit wird das zuständige Bundesamt im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz verpflichtet.
Jakob Stark (SVP/TG) stellte sich dem vergeblich entgegen. Ihm fehlte es an einer Verfassungsgrundlage für diesen Artikel. Ausserdem sei dies eine schulische Aufgabe und die Schule sei Sache der Kantone. Die verfassungsmässige Ausgangslage sei klar. Der Rat folgte ihm aber nicht.
Der Nationalrat war dem Ständerat in einer untergeordneten Frage entgegengekommen: Er verzichtete auf einen Absatz, wonach der Bund auch Massnahmen der Kantone unterstützen kann. «Der Nationalrat hat den Stein des Anstosses gestrichen», sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es gebe keinen Grund mehr, das Geschäft noch zu blockieren. Es ist bereit für die Schlussabstimmung.
Minderjährige sollen vor Medieninhalten geschützt werden
Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.
Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung vor. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.
Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen.