Räte ringen um letzte Details im neuen Tabakproduktegesetz

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Bern,

Im Parlament werden aktuell die letzten offenen Punkte des Tabakproduktegesetzes diskutiert. Egal wie es herauskommt, das Volk wird entscheiden müssen.

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Der Nationalrat an einer Sitzung im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • National- und Ständerat befinden sich in Sachen Tabakproduktegesetz im Endspurt.
  • Die Parlamentarier versuchen derzeit, sich in den noch umstrittenen Punkten zu einigen.
  • Es ist jedoch bereits klar, dass das Volk bei diesem Thema das letzte Wort haben wird.

Das neue Tabakproduktegesetz ist auf der Zielgeraden. Nach jeweils zwei Beratungsrunden haben sich die Räte in den Kernpunkten gefunden. Für die Urheber der Tabakwerbeverbotsinitiative geht die Revision zu wenig weit. Deshalb wird das Volk das letzte Wort haben.

Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, Massnahmen zur Verringerung des Konsums von Tabakprodukten zu ergreifen. Unabhängig davon, ob diese geraucht, erhitzt, geschnupft oder oral eingenommen werden. Bis zum Ende der laufenden Herbstsession soll die Vorlage bereinigt sein.

Ständerat
Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone

Nur in wenigen Punkten der Vorlage haben sich die Räte noch nicht gefunden. Beispielsweise will der Nationalrat Zutaten in Tabakprodukten verbieten, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion wehrten sich am Donnerstag erfolglos gegen das Verbot von Mentholzigaretten. Der Ständerat wollte bisher nichts von einem solchen Verbot wissen.

Uneinigkeit bei E-Zigaretten

Zudem will der Ständerat die verbotenen Zutaten im Gesetz selber regeln. Geht es nach dem Nationalrat, soll dagegen der Bundesrat die Entscheidkompetenz haben. Er soll beurteilen, welche Zutaten der Tabakprodukte verboten sein sollen und welche nicht.

elektrische zigarette
Ein Mann raucht eine elektrische Zigarette. (Symbolbild) - Keystone

Laut dem Nationalrat soll schliesslich die Verwendung von E-Zigaretten in bestimmten Zonen spezialisierter Verkaufsgeschäfte zugelassen sein. Der Ständerat will diese Ausnahme im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen streichen.

Einig geworden sind sich die Räte hingegen bei einem anderen Punkt: So soll die Verkaufsförderung nicht nur für Tabakprodukte zum Rauchen, sondern auch für weitere Produktekategorien verboten sein. Der Nationalrat schloss sich hier dem Ständerat an.

Initianten wollen schärfere Massnahmen

Ausgeräumt wurde auch die Differenz bei der Entscheidkompetenz der Kantone. Gemäss Parlamentsbeschluss sollen die Kantone jeweils strengere Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsförderungsvorschriften erlassen können, als es das nationale Gesetz vorsieht. Der Nationalrat wollte diesen Artikel ursprünglich aus dem Gesetz streichen, folgte nun aber dem Ständerat.

Egal, wie sich das Parlament in den verbleibenden Differenzen entscheiden wird: Über den künftigen Umgang mit Tabakprodukten werden Volk und Stände das letzte Wort haben.

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Rauch qualmt über den Unterschriftenkisten bei der Einreichung der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» in Bern. - Keystone

Die neu geplanten Restriktionen für die Tabakwerbung gehen den Urhebern einer Volksinitiative zu wenig weit. «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» heisst die Vorlage. Die Initianten werden sich nicht mit dem indirekten Gegenvorschlag zufriedengeben.

Die Initianten stören sich beispielsweise daran, dass in Presse und Internet Werbung auch künftig nicht grundsätzlich verboten sein soll. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind». Das Volksbegehren verlangt dagegen ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht.

«Weichspüler-Revision» oder «Bevormundungspolitik»?

Die Beratung der Differenzen im Nationalrat verkam teilweise zu einer erneuten Grundsatzdebatte. Das vorliegende Gesetz erfülle die Vorgaben für den Kinder- und Jugendschutz nicht, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Manuela Weichelt (Grüne/ZG) sprach von einer «Weichspüler-Revision».

Flavia Wasserfallen
SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen (BE) im Nationalratssaal, Frühlingssession 2021. - Keystone

Auf der anderen Seite warnte Andreas Glarner (SVP/AG) vor einer «Bevormundungspolitik», bei der der Bevölkerung alles verboten werde. Auch Regine Sauter (FDP/ZH) gab zu bedenken: «Der Jugendschutz darf nicht als Vorwand dienen für ein generelles Werbeverbot für legale Tabakprodukte.»

Die Mitte-Fraktion und die Grünliberalen sind gespalten. Christian Lohr (Mitte/TG) plädierte dafür, das Geschäft «so zu Ende zu bringen, dass wir es umsetzen können». Es gehe darum den Jugendschutz gezielt zu stärken und gleichzeitig das freiheitliche Wirken im wirtschaftlichen Bereich nicht zu verhindern. «Die Güterabwägung ist nicht immer ganz einfach, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH).

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