Ständerat gegen Verbot von Vermittlerprämien in Grundversicherung
Der Ständerat hat eine Standesinitiative aus St. Gallen abgelehnt. Damit ist die Kammer gegen ein Verbot von Vermittlerprämien in der Grundversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermittlerprämien in der Grundversicherung sollen nicht untersagt werden.
- Am Mittwoch hat der Ständerat eine entsprechende Standesinitiative abgelehnt.
- Das totale Verbot geht der Mehrheit der kleinen Kammer zu weit.
Der Ständerat bleibt dabei: Er will Vermittlungsprovisionen für Wechsel in der Grundversicherung der Krankenkasse nicht gänzlich verbieten. Die kleine Kammer hat am Mittwoch erneut eine Standesinitiative von St. Gallen abgelehnt. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 29 zu 11 Stimmen ab.
Der Kanton St. Gallen hatte argumentiert, dass Krankenkassen im Zusammenhang mit Kassenwechseln jährlich «Hunderte von Millionen Franken» an Vermittler überweisen würden. Bezahlen würden dies die Versicherten und durch Prämienverbilligungen indirekt auch die Steuerzahlenden.
Aus Sicht der Mehrheit der vorberatenden Kommission hat das Parlament auf dieses Problem bereits reagiert. Dies sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Auch die Branche habe gehandelt und eine Vereinbarung in Form einer Selbstregulierung verabschiedet. Diese beiden Punkte stellten eine gute Lösung dar, sagte Dittli.
Marina Carobbio fordert verbindliche Lösungen
Das vollumfängliche Verbot für die Auszahlung von Vermittlerprovisionen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehe der Mehrheit zudem zu weit. Genau das hat die Standesinitiative gefordert.
Die Branchenvereinbarung sei nicht verbindlich und könne umgangen werden. Dies sagte auf der anderen Seite Marina Carobbio Guscetti (SP/TI), die der Standesinitiative Folge geben wollte. Es brauche verbindliche Lösungen.
Die Standesinitiative geht nach dem Nein des Ständerats zurück an den Nationalrat.