Ratskommission: Obligatorisches EU-Referendum nicht möglich
Schweizer EU-Verträge sollen nicht dem obligatorischen Referendum unterliegen, so die Mehrheit der APK-N.
![Schweiz - EU-Abkommen](https://c.nau.ch/i/MqlK8/900/schweiz-eu-abkommen.jpg)
Die Verträge der Schweiz mit der EU können nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Dieser Meinung ist die Mehrheit der zuständigen Kommission des Nationalrates. Sie will dies dem Bundesrat per Brief mitteilen.
Den Entscheid für den Brief fällte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit 15 zu 10 Stimmen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. In ihren Augen sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllt, für keines der neuen Abkommen.
Minderheitsmeinungen und weitere Studien
Dasselbe gilt für die Nachführung von bestehenden bilateralen Abkommen mit Brüssel, wie es in der Mitteilung hiess. Die Abkommen sähen keinen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft vor, lautete eine Begründung.
Eine Minderheit der APK-N hielt indes ein obligatorisches Referendum und damit die Zustimmung von Volk und Ständen für angezeigt. Zumindest hätte sie die Frage in weiteren Studien prüfen wollen, wie es in der Mitteilung hiess.