In Zug müssen in den nächsten zwei Jahren keine Spitalkosten gezahlt werden, denn: Die Regierung wird diese Kosten übernehmen.
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Ein Krankenbett in einem Spital. (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zug müssen bald keine Spitalkosten mehr gezahlt werden.
  • Von 2026 bis 2027 will die Regierung die Kosten übernehmen.
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Die Zuger Regierung will die Bevölkerung in den Jahren 2026 und 2027 mit rund 220 Millionen Franken bei Spitalbehandlungen entlasten. Damit sinkt die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenversicherung pro Person und Jahr um durchschnittlich 18 Prozent.

Pro Person dürfte die Prämie so um 700 Franken jährlich tiefer ausfallen, wie der Kanton Zug am Donnerstag mitteilte. Der Betrag variiere je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Das Vorhaben finanzieren will die Regierung mit den Ertragsüberschüssen der vergangenen Jahre, wie es hiess. Ein Teil davon soll nun an die Bevölkerung zurückfliessen. Zum einen durch steuerliche Massnahmen, zum anderen durch die Reduktion der Krankenkassenprämien.

Gesamtmehraufwand von 220 Millionen Franken

Während der zwei Jahre will der Kanton 99 Prozent der Kosten der stationären Gesundheitsleistungen übernehmen. Das restliche Prozent verbleibt aus «verfahrenstechnischen Gründen» bei den Krankenversicherern. Für gewöhnlich trägt der Kanton 55 Prozent der Fallkosten, der Versicherte 45 Prozent.

Für das Jahr 2026 erhöht sich damit der Aufwand von 135 auf 243 Millionen Franken, wie der Kanton schrieb. Für das Jahr 2027 wird mit einem Mehraufwand von 113 Millionen Franken gerechnet. Dies ergibt einen gesamthaften Mehraufwand von 220 Millionen Franken.

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Laut Mitteilung beschränkt sich die Vorlage auf die Jahre 2026 und 2027, denn: Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen in der Schweiz einheitlich finanziert werden. Gegen diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sei jedoch das Referendum ergriffen worden. Stimmt das Volk der einheitlichen Finanzierung zu, werden Änderungen auf kantonaler Ebene notwendig. Das Thema des Kostenverteilers könne erneut aufgenommen werden.

Die Regierung will die Vorlage ohne ein Vernehmlassungsverfahren direkt dem Kantonsrat unterbreiten. Gleichzeitig will sie die Gemeinden, Parteien und weitere Interessengruppen konsultieren. Mit dem parallelen Vorgehen will die Regierung erreichen, dass bis voraussichtlich Ende Januar 2025 ein referendumsfähiger Beschluss erlassen werden kann.

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