Rentenzuschläge sollen Ergänzungsleistungen nicht beeinflussen

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Bern,

Die Nationalratskommission beschloss, dass die vorgesehenen Rentenzuschläge bei den Frauen die Ergänzungsleistungen nicht schmälern sollen.

Rentenzuschläge
Monatlich werden eine Million Franken Renten ins Ausland bezahlt. (Archiv) Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission hat ihre Beratungen zur AHV-Reform abgeschlossen.
  • Die vorgesehenen Zuschläge für Frauen sollen die Ergänzungsleistungen nicht schmälern.
  • Dazu ist im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) eine Bestimmung vorgesehen.

Die vorgesehenen Zuschläge für Frauen, die als Erste von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffen sind, sollen die Ergänzungsleistungen nicht schmälern. Das beantragt die zuständige Nationalratskommission.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) schloss ihre Beratungen zur AHV-Reform ab. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die Ausgleichsmassnahmen für die von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffenen Jahrgänge von Frauen dürften zu keinen Einbussen bei den Ergänzungsleistungen führen. Das stellte die Kommission klar.

Ein Stethoskop
Die SGK entschied, dass die Ausgleichsmassnahmen für die ersten von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffenen Jahrgänge von Frauen zu keinen Einbussen bei den Ergänzungsleistungen führen dürften. (Symbolbild) - dpa

Insbesondere für Frauen mit tiefen Einkommen wären solche Kürzungen «nicht zielführend», heisst es in der Mitteilung. Einstimmig beantragt die SGK-N deshalb, im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) eine Bestimmung vorzusehen.

Danach sollen Rentenverbesserungen für Frauen der Übergangsgeneration nicht an die Einnahmen im Zusammenhang mit der Berechnung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden. Dieser Grundsatz soll für alle zur Diskussion stehenden Kompensationsmodelle für Frauen der Übergangsgeneration gelten.

Schwelleneffekte sollen vermieden werden

Die Altersrente für jedes Einkommen soll mindestens gleich hoch sein wie diejenige für ein tieferes Einkommen nach der Rentenverbesserung. Dies beantragt die Kommission zusätzlich mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit sollen Schwelleneffekte vermieden werden.

In der Gesamtabstimmung nahm die Nationalratskommission die AHV-Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Einstimmig stimmte sie der Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu. Die Vorlage wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten. Lange Diskussionen sind vorprogrammiert: Es wurden Dutzende Minderheitsanträge eingereicht.

AHV reform
Über die AHV wird im September abgestimmt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Mit der AHV-Reform (AHV 21) soll die erste Säule saniert werden. Wegen des demografischen Wandels zeichnet sich seit längerem ein grosses Finanzierungsloch ab. Die Vorlage zielt auf eine Stabilisierung des Sozialwerks ab. Frühere Reformen waren an der Urne gescheitert - unter anderem wegen des Widerstands gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.

Gemäss Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) entlastet das höhere Frauenrentenalter die AHV im Jahr 2030 um 1,4 Milliarden Franken. Die Gegner des höheren Rentenalters kritisieren diesen Plan: Die Frauen würden mit längerer Arbeit 10 Milliarden Franken an die Stabilisierung der AHV beitragen.

Wenn die Reform im Parlament und beim Stimmvolk eine Mehrheit finden würde, sind die Probleme auf lange Sicht nicht gelöst. Die Nationalratskommission beschloss bei ihren Beratungen deshalb eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll. Bis Ende 2026 soll er eine nächste Reform zu Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen.

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