Schutzstatus S wird vor März 2025 nicht aufgehoben
Der Bundesrat hat entschieden: Für in die Schweiz geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer bleibt der Schutzstatus S noch fast eineinhalb Jahre bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schutzstatus S für Ukraine-Geflüchtete wird bis März 2025 verlängert.
- Zudem sollen bis dahin 40 Prozent der Arbeitsfähigen einen Job finden, so das Ziel.
«Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar», schreibt der Bundesrat am Mittwoch. Er hat über den Erhalt des Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete diskutiert und entschieden: Dieser bleibt bis 4. März 2025 aktiv.
Zudem sollen neu bis Ende 2024 vierzig Prozent der Geflüchteten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies hat der Bundesrat als Ziel gesetzt. Aktuell leben rund 66'000 Personen mit dem S-Status in der Schweiz.
Hierfür hat die Landesregierung auch entschieden, die Unterstützungsmassnahmen für die Integration im Arbeitsmarkt weiterzuführen: Pro Person und Jahr beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken an Sprachkursen oder anderen Massnahmen, die die Kantone umsetzen.
Weitere Massnahmen würden nun mit den Kantonen und Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverband) ausgearbeitet. «Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge», heisst es zudem. Mit der Erwerbstätigkeit der Geflüchteten sollen nicht nur Sozialkosten gesenkt werden, sondern auch die Rückkehr in die Ukraine erleichtert werden.
Sollte sich die Lage in der Ukraine früher entspannen, könne der Schutzstatus ausgehebelt werden. Dafür müsse die «schwere allgemeine Gefährdung» nicht mehr gegeben sein.