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Schweiz muss wegen EU-Asyl- und Migrationspakt Gesetze anpassen

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Bern,

Das Schweizer Recht wird angepasst, um Teile des EU-Asyl- und Migrationspakts zu übernehmen.

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Die Schweiz wird Teile des EU-Asyl- und Migrationspakts übernehmen. (Symbolbild) - keystone

Die Schweiz wird den EU-Asyl- und Migrationspakt in Teilen übernehmen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 14. November.

Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.

In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben. Aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.

Anpassung der Eurodac-Datenbank

Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Es werden neue Kategorien in die Datenbank aufgenommen. Neu werden alle ab Sechsjährigen mit Eurodac erfasst, zuvor galt das Mindestalter 14.

Weiter geplant ist ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten, die die Voraussetzungen für eine Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllen. Damit sollen die Identität festgestellt, ein Sicherheitscheck durchgeführt und gesundheitliche Probleme erfasst werden.

Umsetzung des europäischen Migrationspakts

Die EU-Mitglieder beschlossen den europäischen Migrationspakt im Mai formell. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte seien für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend, hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Vorfeld mitgeteilt. Die Schweiz habe für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.

Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz allerdings nicht bindend. Sie kann sich aber freiwillig und punktuell beteiligen, wie der Bundesrat nun schrieb. Er soll mit Rücksicht auf die konkrete Situation entscheiden können. Ebenso wenig bindend sind für die Schweiz die geplanten neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengenraums.

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Kommentare

User #5981 (nicht angemeldet)

Wieso gibt es keine Abstimmung so wie in England. Weil Blocher etwas davon sagte vom 'schleicheder EU Beitritt' Bei einer Abstimmung hat man Angst das die Frage zum EU Beitritt definitiv vom Tisch wäre.

User #6324 (nicht angemeldet)

Die laschen Gesetze und Feigheit der Politik nützt den Opfern und Hinterbliebenen nichts.

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