EU

Schweiz soll CO2-Grenzausgleichssystem der EU noch nicht einführen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will sich dem CO2-Grenzausgleichssystem der EU vorerst nicht anschliessen. Stattdessen soll das Emissionshandelssystem weiterentwickelt werden.

CO2-Grenzausgleichssystem
Der Bundesrat will sich dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU vorerst nicht anschliessen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will sich dem CO2-Grenzausgleichssystem der EU vorerst nicht anschliessen.
  • Stattdessen soll das Emissionshandelssystem weiterentwickelt.

Der Bundesrat möchte sich dem CO2-Grenzausgleichssystem der EU vorerst nicht anschliessen und stattdessen das Emissionshandelssystem weiterentwickeln. Grund dafür seien «regulatorische und handelspolitische Risiken». Mitte 2026 soll das Thema erneut analysiert werden. Das teilte der Bundesrat nach seiner Sitzung vom Freitag mit.

Basis für seinen Entscheid ist ein Postulatsbericht, in dem die Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz aus volkswirtschaftlicher, ökologischer und aussenwirtschaftlicher Perspektive analysiert worden sind.

Keine Verpflichtung

Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht sinnvoll, da viele Details zum tatsächlichen Vollzug in der EU noch ausstünden, schrieb der Bundesrat. So seien weder stabile Rahmenbedingungen absehbar noch Schätzungen zum administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen möglich.

Für die Schweiz besteht im Zusammenhang mit bestehenden Abkommen mit der EU keine Verpflichtung, einen CBAM einzuführen.

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Kommentare

User #3414 (nicht angemeldet)

@8606 Die deutsche Publikation "Zeit" steht ja nicht im Verdacht Mitte oder Bürgerlich zu sein. 2022 haben Journalistinnen dieser Wochenzeitung einen nicht existierenden Blumenladen von Myclimate zertifizieren lassen. Die dabei gemachten Angaben wurden von Myclimate nicht geprüft. Nur ein Bruchteil der dabei in Rechnung gestellten Kosten sollten in ein Projekt zur Kompensation der ungeprüften CO2-Emissionen des fiktiven Unternehmens fließen.

User #5419 (nicht angemeldet)

Gott lässt sich nicht bestechen und seine Schöpfung auch nicht.

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