Schweiz verbietet Spenden der russischen Regierung
Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine weiter verschärft.
Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg weiter verschärft. Unter anderem ist es politischen Parteien, NGO und Medien neu verboten, Spenden der russischen Regierung anzunehmen. Damit soll die Einflussnahme Russlands auf die demokratischen Prozesse in der Schweiz begrenzt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Ausnahmen seien jedoch «für die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit vorgesehen». Die Regierung habe an ihrer Sitzung entschieden, die meisten Sanktionsmassnahmen der EU vom Juni dieses Jahres zu übernehmen. Die neuen Massnahmen treten am Donnerstag in Kraft. Zurzeit stehen 2250 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auf der Sanktionsliste.
Verschärfte Exportbeschränkungen für Güter
Mit dem neuen Beschluss würden ausserdem Exportbeschränkungen für Güter zur Stärkung von Russlands Industrie, Militär und Technologie weiter verschärft, hiess es. Die Liste der Unternehmen, die von strengeren Exportbeschränkungen betroffen sind, werde um 61 Entitäten ergänzt. Rund die Hälfte von ihnen befinde sich in Drittstaaten und stehe in Verbindung zum russischen Militär.
Weiter wird Banken künftig verboten, Alternativen zu Swift für den Zahlungsverkehr zu verwenden. Auch Einrichtungen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten und Transaktionen zur Unterstützung der russischen Rüstungsindustrie ermöglichen, werden verboten.
Investitionen in Flüssigerdgas-Projekte untersagt
Untersagt werden ausserdem Investitionen in Flüssigerdgas-Projekte in Russland, die sich im Bau befinden. Auch Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Weiterverladung von russischem Flüssigerdgas werden nicht mehr erlaubt sein. Zudem dürfen 27 Schiffe, die militärische Güter nach Russland liefern, geplündertes Getreide transportieren oder die Preisobergrenzen für russische Erdölerzeugnisse umgehen, nicht gekauft oder betrieben werden.
Und es dürfen den Betreibern keine Finanzdienstleistungen erbracht werden. Der Bundesrat habe ausserdem die Rechtsgrundlage geschaffen, damit Schweizer Unternehmen vor Schweizer Gerichten Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn sie in Russland durch Prozesse, Sanktionen oder Enteignungen Verluste erlitten haben.