Schweiz weitet Sanktionen gegen Belarus aus
Der Bundesrat hat weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus beschlossen. Er übernimmt einen Grossteil von Massnahmen, die die Europäische Union Ende Juni gegenüber diesem osteuropäischen Land verabschiedete. Wie der Bundesrat nach seinem Entscheid vom Mittwoch mitteilte, zielen die Massnahmen darauf ab, die Sanktionen gegenüber Belarus weiter den bestehenden Sanktionen gegenüber Russland anzugleichen.
Dies im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Mit der Harmonisierung der Massnahmen solle unter anderem eine Umgehung der bestehenden Sanktionen gegen Russland verhindert werden.
Verschärfung im Finanz- und Handelsbereich
Im Finanzbereich umfassen die neuen Sanktionsmassnahmen gegen Belarus ein Investitionsverbot in Unternehmen, die im belarussischen Energiesektor tätig sind. Im Handelsbereich werden laut Communiqué die Export- und Importverbote verschärft.
Neu sind beispielsweise Käufe und Importe von Gold, Diamanten, Kohle und Rohöl aus Belarus oder belarussischen Ursprungs verboten. Neu ist etwa auch die Erbringung von Dienstleistungen in diversen Bereichen für die Republik Belarus sowie für öffentliche Stellen der Republik Belarus untersagt.
Schweizer Unternehmen und Sanktionsbestimmungen
Nicht übernehmen wird die Schweiz eine laut Bundesrat von der EU allgemein formulierte Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte, die sicherstellen soll, dass unter anderem deren Tochtergesellschaften in Drittstaaten die Sanktionsmassnahmen der EU nicht untergraben.
Schweizer Unternehmen seien bereits heute gesetzlich dazu verpflichtet, Sanktionsbestimmungen einzuhalten, schreibt die Landesregierung. Ebenfalls nicht übernommen wird eine Ausweitung des Güterbeförderungsverbots.