Die Schweizer E-ID strebt nach globaler Anwendung, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen.
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Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Der erste – eine privatwirtschaftliche Lösung – wurde 2021 an der Urne abgelehnt. (Symbolbild) - Keystone

Die Schweizer E-ID soll auch im Ausland verwendet werden können und zugleich einen hohen Schutz der Privatsphäre garantieren. Die für die E-ID nötige Vertrauensinfrastruktur muss deshalb voraussichtlich parallel verschiedene Technologien unterstützen.

Das haben Abklärungen zur technischen Umsetzung der elektronischen Identität (E-ID) ergeben, wie der Bundesrat am Freitag schrieb. An seiner Sitzung wurde er vom zuständigen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) über die bisherigen Ergebnisse informiert. Die E-ID soll dennoch wie geplant 2026 eingeführt werden.

Mehrere Technologien für optimale Lösung

Im Zentrum der nun beendeten Konsultation stand die Frage, was höher zu gewichten sei: der Schutz der Privatsphäre oder die Möglichkeit, die E-ID auch im Ausland zu verwenden. Die Rückmeldungen ergaben, dass beiden Anforderungen hohes Gewicht haben.

Zurzeit gebe es noch keine Technologie, die beide Ziele erfülle, schrieb der Bundesrat. Es sei daher davon auszugehen, dass die Vertrauensinfrastruktur gleichzeitig mehrere Technologien unterstützen müsste. Auch in der EU und in den USA werde auf mehrere Technologien gesetzt.

Weiterführende Prüfungen und Entscheidungen

Das EJPD wird die Variante mit parallelen Technologien weiter prüfen. Abklärungen sind zu technischen und finanziellen Fragen erforderlich. Voraussichtlich vor Ende Jahr soll dem Bundesrat ein Vorschlag vorliegen.

Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Der erste – eine privatwirtschaftliche Lösung – wurde 2021 an der Urne abgelehnt. Im Nationalrat erhielt die daraufhin überarbeitete Vorlage im vergangenen März Lob. Der Ständerat hat noch nicht darüber entschieden.

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