E-ID: Informationen zum neuen Bundesgesetz
Am 7. März stand das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) zur Abstimmung. Es sollte unter anderem Online-Bestellungen vereinfachen.
Das Wichtigste in Kürze
- Durch die E-ID soll eine sichere und einfache Online-Identifikation ermöglicht werden.
- Die heute gebräuchlichen Identifikationsarten im Internet sind nicht gesetzlich geregelt.
- Das E-ID-Gesetz kam am 7. März vors Schweizer Volk.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, dass sich Personen im Internet einfach und sicher identifizieren können. So soll das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen online vereinfacht werden.
Dies gilt insbesondere für Angebote, für die man seine Identität bis anhin noch in Person nachweisen musste. So soll etwa der Kauf eines ÖV-Abos oder die Eröffnung eines Bankkontos online vereinfacht werden.
Verifizierte Daten via E-ID
Die wichtigsten Komponenten der neuen E-Identifikation sind verifizierte Elemente wie Vornamen, Namen und Geburtsdatum. Wenn sich jemand für die E-ID anmeldet, überprüft der Bund mit bereits bestehenden Registern die angegebenen Daten der Person. Stimmen diese überein, wird eine E-ID ausgestellt.
Anbieter von E-IDs, sogenannte Identity-Provider, können sowohl Kantone oder Gemeinden als auch Privatunternehmen sein. Es wird davon ausgegangen, dass es mehrere solcher Anbieter geben würde.
Auch künftig wird es möglich sein, ohne E-ID online einzukaufen. Die E-ID ist ein freiwilliges Angebot, sie erleichtert jedoch die Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit bei Einkäufen im Internet. Die E-ID ist kein Ausweis und kann nicht als Schweizer Pass oder Identitätskarte benutzt werden.
Gesetzliche Regelung der Identifikation
Heute geschieht die persönliche Identifikation im Internet über verschiedene Mechanismen. Am weitesten verbreitet ist dabei der Gebrauch eines Benutzernamens und Passworts. Da jedoch keine der Identifikationsmöglichkeiten gesetzlich geregelt ist, übernimmt der Bund auch keine Haftung.
Um das Einkaufen im Internet künftig einfacher und sicherer zu gestalten, haben Parlament und Bundesrat das E-ID-Gesetz ausgearbeitet. Es soll die Basis für eine staatlich akzeptierte elektronische Identifikationsform darstellen.
Gegen das E-ID-Gesetz wurde von verschiedenen Organisationen und Parteien das Referendum ergriffen. Daher wurde am 7. März über die Vorlage abgestimmt.
Wichtigkeit der Digitalisierung
Die Digitalisierung und damit das Abhandeln von Einkäufen im Internet gewinnt an Bedeutung. Zuletzt hat die Corona-Pandemie diesem Trend einen weiteren Schub verpasst.
Es ist zu erwarten, dass dieser digitale Konsum auch in Zukunft stetig zunehmen wird. Die Sicherheit solcher Transaktionen ist dabei ein zentraler Punkt. Eine vom Bund akzeptierte Form der Online-Identifikation soll hier den Weg weisen.
Zugang zu sensiblen Daten
Das Potenzial einer geregelten elektronischen Identität ist auch bei den Kritikern des Gesetzes anerkannt. Die Gegner stört am Gesetz jedoch, dass auch Privatunternehmen Anbieter dieser Identifikationsform sein können. Sie sehen es als kritisch, wenn sensible Personendaten künftig von Banken oder Versicherungen verwaltet werden.
Insbesondere ältere Generationen stellen sich auch gegen das Gesetz. Sie fürchten, dass der Besitz einer E-ID früher oder später obligatorisch und ihnen somit aufgezwungen wird.
Strenge Datenschutzregeln
Die Befürworter hingegen sehen im neuen Gesetz einen wichtigen, innovativen Schritt. Der Bundesrat sowie der Grossteil des Parlaments stellen sich hinter das E-ID-Gesetz.
Bundesrat und Parlament bestätigen auch, dass die verwendeten Personaldaten in der Schweiz bleiben und strengen Datenschutzregeln unterstehen werden. Die Befürworter betonen die Freiwilligkeit der E-ID und die Tatsache, dass sie keinen digitalen Pass darstellt.
Abstimmungsresultat
Das E-ID-Gesetz wurde am 7. März mit 64,36 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,27 Prozent.