E-ID: Empfehlung des Bundesrates

Laura Scheidegger
Laura Scheidegger

Bern,

Der Bundesrat empfiehlt, das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) anzunehmen.

E-ID
Nicolas Buerer, Managing Director, digitalswitzerland, Edith Graf-Litscher, Nationalrätin, SP Thurgau, Andri Silberschmidt, Nationalrat, FDP Zürich, Olivier Curty, Staatsrat, Kanton Freiburg. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das E-ID-Gesetz schafft die Basis für eine sichere und einfache elektronische Identität.
  • Der Bund übernimmt die Rolle als Garant für ein vertrauenswürdiges System.
  • Das E-ID-Gesetz ist ein Schritt auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung der Schweiz.

Sowohl Bundesrat als auch Parlament empfehlen ein Ja zur Abstimmung über das E-ID-Gesetz. Gemäss Einschätzung des Bundesrates profitieren sowohl Bevölkerung, Unternehmen als auch Behörden von der E-ID. Der Bundesrat betont, dass sie kein Ausweis und weder als Schweizer Pass noch Identitätskarte einsetzbar ist.

E-ID: Sichere und einfache Identifikation

Als zentrales Argument für das Gesetz nennt der Bundesrat die Wichtigkeit des Internets und der sicheren Identifikation darin.

Das Internet hat mittlerweile einen festen Platz im Alltag der meisten Menschen erlangt. Da es online jedoch schwieriger ist, jemanden abschliessend zu identifizieren, sieht der Bundesrat Handlungsbedarf. Eine zweifelsfreie Identifizierung von Akteuren im Internet verbunden mit einem Schutz der Daten sei daher nötig.

e-id
Mit der E-ID hätten die Bürger eine elektronische Identitätskarte erhalten. - ejpd.admin.ch

Eine vom Bund anerkannte und geregelte Form der Onlineidentifizierung schafft Sicherheit vor Betrug und Missbrauch. Auch vereinfacht sie den Identifikationsprozess und macht verschiedene Passwörter grösstenteils unnötig.

Wichtigkeit des Datenschutzes

Das E-ID-Gesetz wird laut Bundesrat für mehr Sicherheit im Umgang mit Personendaten und bei der Onlineidentifikation sorgen. So werden jeweils nur die wirklich nötigen Daten übermittelt, dies nur auf ausdrückliche Einwilligung der zu identifizierenden Person. Durch technische Vorgaben soll zudem ein hoher Sicherheitsstandard für die IT-Systeme garantiert werden.

E-ID-Gesetz
Für die Identifikation online sollen jeweils nur die wirklich notwendigen Daten weitergegeben werden. - Keystone

Als Beispiel für eine Weitergabe der relevanten Daten nennt der Bundesrat folgendes Beispiel: Um den Jugendschutz zu gewährleisten, wird beim Onlineeinkauf von Spirituosen die Volljährigkeit des Käufers verifiziert. Das Geburtsdatum wird jedoch nicht weitergegeben.

Effiziente Arbeitsteilung

Der Bundesrat und das Parlament wollen mit dem E-ID-Gesetz eine klare, sinnvolle Aufgabenteilung gewährleisten. So soll der Bund als Garant für eine vertrauensvolles und sicheres System einstehen. Er ist es auch, der die Richtigkeit der Personendaten prüft und die Anbieter der E-ID kontrolliert.

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Eine Infografik zur Anwendung der neuen E-ID. - Keystone

Die Umsetzung der Identifikationstechnik soll jedoch den Kantonen, Gemeinden und Unternehmen überlassen werden. Somit werde diese Arbeit von Spezialisten ausgeführt und benutzerfreundliche und innovative Systeme können entstehen.

Ein Schritt im Weg zur Digitalisierung

Die E-ID soll für die Schweiz ein Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung darstellen. Der Bundesrat argumentiert, dass die Schweiz gerade bei der Onlineidentifikation noch hinterherhinke. Denn viele Länder kennen bereits Lösungen zur sicheren und einfachen Identifikation im Internet.

Durch das E-ID-Gesetz wird nach Einschätzung des Bundesrates auch die Tür für weitere Angebote und Möglichkeiten geöffnet. Somit bleibt die Schweiz konkurrenzfähig, innovativ und digital auf dem neusten Stand.

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