Simonetta Sommaruga erklärt Einsatz von Reservekraftwerken im Winter
Im Winter sollen im Falle eines Strommangels Reservekraftwerke zum Einsatz kommen. Die Verordnung soll nach einer Vernehmlassung im Februar in Kraft treten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schickt heute eine Verordnung über Reservekraftwerke in die Vernehmlassung.
- Diese sollen Wasserkraftwerke ergänzen und ab Februar 2023 in Betrieb gehen.
- Die Fixkosten der Betriebsbereitschaft für die Reserve werden den Betreibenden vergütet.
Im aargauischen Birr soll das Reservekraftwerk gebaut werden, gab der Bundesrat im August bekannt. Im September begannen die Umbauarbeiten für die Turbinenkraftwerke, die das Stromnetz im Winter unterstützen sollen. Und heute hat der Bundesrat die Verordnung zu den Kraftwerken in die Vernehmlassung geschickt.
Bis zu 1000 Megawatt sollen die Reservekraftwerke und Notstromaggregate bereitstellen können, so Bundesrätin Simonetta Sommaruga. 250 davon sollen aus Birr stammen; woher die anderen 750 Megawatt produziert werden sollen, darüber werde noch verhandelt. «Präferentiell abgerufen» werde immer noch die Wasserkraft, thermischer Strom aus Gas oder Öl soll nur als Ergänzung dienen.
Mittelfristige Kosten zwischen 700 und 900 Millionen Franken
«Die Kraftwerke produzieren Strom ausschliesslich für die Reserve und nicht für den Markt», betont Bundesrätin Simonetta Sommaruga. So sollen auch «übermässige Gewinne» begrenzt werden können. Dennoch sollen die Betreiber eine Vergütung für die Fixkosten erhalten, sowie eine Entschädigung beim Abruf der Reserve. Damit sollen auch die Kosten der Betriebsbereitschaftserhalt gedeckt werden.
Finanziert werden die Reservekraftwerke über das Netznutzungsentgelt: Die Endverbraucherinnen und -verbraucher trügen also die Kosten, erklärt Sommaruga. Konkret geht die Elektrizitätskommission ElCom von mittelfristigen Investitionskosten von 700 bis 900 Millionen Franken aus.
Aber auch die Umwelt und die Anwohnenden müssen einen Preis zahlen. Vorschriften zum Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung müssten temporär gelockert werden. Dieses Verfahren laufe parallel.
Ab Februar soll die Reserve aus den Turbinenkraftwerken verfügbar sein. Falls diese bis dahin aber nicht den gewünschten Umfang erreichen sollte, würde der Bundesrat Inhaber anderer geeigneter Kraftwerke zwingen, teilzunehmen. Auch Notstromgruppen könnten an der Reserve teilhaben, die gemäss Bundesrätin Sommaruga «für die nächsten vier Winter» einsatzbereit sein soll.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte November, ab Mitte Februar soll die Verordnung dann in Kraft sein. Sie soll bis 2026 gelten, genauso wie die Verordnung über die Wasserkraftreserve. Künftig sollte die Schweiz aber wegkommen von ausländischem Gas und Öl, so Simonetta Sommaruga. Es müsse mehr mit Wärmepumpen, Pellet-Heizungen und Fernwärme geheizt werden.
International habe sich die Energielage entspannt, so ElCom-Präsident Werner Luginbühl. Dazu habe etwa die Entscheidung Deutschlands beigetragen, drei AKW nicht vom Netz zu nehmen. Aber die Gefahren für eine sichere Versorgung seien «noch beträchtlich».