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Söldnergesetz: Ständerat stellt sich auf die Seite von Pilatus

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Bern,

Die Mehrheit des Ständerats stellt sich auf die Seite der Pilatus-Flugzeugwerke und nimmt gegen den Willen von Rot-Grün und des Bundesrates zwei Motionen an.

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Die Mehrheit des Ständerats stellt sich auf die Seite der Pilatus-Flugzeugwerke in Stans. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mehrheit des Ständerats stellt sich auf die Seite der Pilatus-Flugzeugwerke.
  • Die kleine Kammer hat am Dienstag zwei Motionen angenommen.

Die Mehrheit des Ständerats stellt sich auf die Seite der Pilatus-Flugzeugwerke in Stans. Die kleine Kammer hat am Dienstag gegen den Willen von Rot-Grün und des Bundesrats zwei Motionen angenommen. Diese fordern die Anpassungen des Söldnergesetzes.

Diese Vorstösse der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) und von Hans Wicki (FDP/NW) unterstützte der Rat mit je 28 zu 12 Stimmen. Beide fordern, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) oder kurz Söldnergesetz abzuändern. Es gehe um Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Hintergrund der Vorstösse ist das Verbot, das das Aussendepartement EDA gegen Pilatus ausgesprochen hat. Das Unternehmen darf keine an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferte Schulungsflugzeuge warten. Die beiden Länder bekämpfen im Jemen die Huthi-Rebellen.

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Die Pilatus-Werke dürfen in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Dienstleistungen mehr erbringen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das EDA stützt das Verbot auf das Söldnergesetz. Pilatus soll die Flugzeug-Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet haben. Das EDA reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete ein Strafverfahren.

Pilatus dagegen stellt sich auf den Standpunkt, alles richtig gemacht zu haben. Gegen das Verbot der Servicedienstleistungen reichte das Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses erteilte der Beschwerde aufschiebende Wirkung, weshalb die Flugzeugtechniker nach wie vor in den Golfstaaten tätig sind.

«Exzessive Auslegung»

Ziel des seit 2015 geltenden BPS sei es, Söldnerfirmen besser zu kontrollieren, schrieb die SiK in ihrer Motion. Dieses Ziel sei erreicht. Die Auslegung, dass darunter auch Serviceleistungen an Gütern fallen, die Schweizer Firmen ins Ausland verkauft haben, bezeichnet die Kommission als «exzessiv».

Es gehe um eine grundsätzliche Frage, nicht um eine «Lex Pilatus», betonte Kommissionssprecher Hans Wicki, Urheber der zweiten Motion. Ausbildungs- und Wartungsdienste an einem bewilligten Export einer Schweizer Firma dürften dem Söldnergesetz nicht unterstehen.

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Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki. - Keystone

Im BPS sei die Rede von Firmen, die Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbrächten, sagte auch Alex Kuprecht (SVP/SZ). Dass Firmen, die dem Güterkontrollgesetz oder Kriegsmaterialgesetz unterstellt seien, ebenfalls gemeint seien, davon sei keine Rede. Was das EDA getan habe, entspreche nicht der Absicht des Gesetzgebers.

Damian Müller (FDP/LU) mahnte, keine Zeit mehr zu vergeuden. «Es ist nötig, jetzt definitiv zu handeln.» Es gebe ja nicht nur den Fall Pilatus, sondern möglicherweise noch weitere.

Auch Erich Ettlin (CVP/OW) plädierte für ein Ja. Es gehe um das Zusammenwirken des Kriegsmaterial-, des Güterkontroll- und des Söldnergesetzes. «Wer A sagt, muss auch B sagen», forderte Ettlin und meinte damit Ausfuhr und Betreuung.

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Der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin (CVP). - Keystone

Daniel Jositsch (SP/ZH) dagegen lehnte eine Anpassung des BPS auf Grund eines Einzelfalles ab. Die Auslegung von Gesetzen geschehe nicht nur auf Grund von deren Wortlaut, sondern auch auf Grund des Zwecks. «Was mit Sicherheitsdienstleistungen zu tun hat, ist hoch anfällig dafür, Schwierigkeiten zu bereiten.»

Nicht nur ein Söldnergesetz

Der Bundesrat lehnte die Motionen ab. «Wir wollen das Gleiche, nur auf unterschiedlichen Wegen», stellte schliesslich Aussenminister Ignazio Cassis fest. Auch der Bundesrat wolle Klarheit und Rechtssicherheit. Cassis verwies auf die im Februar eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe und den 2020 erwarteten Bericht.

ignazio cassis
Aussenminister Ignazio Cassis - Keystone

Diese Arbeitsgruppe prüft, ob im Bereich des Söldnergesetzes Anpassungen notwendig sind. Eine der gegenwärtigen Optionen sei die geforderte Revision des BPS. Doch mit einem Ja zu den Motionen würde sich der Bundesrat «auf einen Lösungsweg festlegen, der vielleicht nicht der zielführendste ist», wie Cassis sagte. Er betonte dabei, dass das BPS nicht nur ein Söldnergesetz sei.

Bereits der Nationalrat nahm eine Motion seiner SiK an, die eine andere Interpretation des Söldnergesetzes verlangt. Diese wird auch vom Bundesrat abgelehnt. Einverstanden ist er hingegen mit einem Postulat von alt Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU). Dieses verlangt Klärung und wurde vom Nationalrat noch nicht behandelt.

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