Nationalrat will keinen neuen Medien-Artikel in der Verfassung
Der Nationalrat ist gegen die Ausweitung des Medienartikels in der Bundesverfassung. Die Presse bleibt nach wie vor nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat ist gegen eine Ausweitung des Medienartikels in der Bundesverfassung.
- Er hat am Montag vier Initiativen dazu abgelehnt.
- Damit fällt die Presse weiterhin nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Der Nationalrat ist gegen die Ausweitung des Medienartikels in der Bundesverfassung. Er hat am Montag vier parlamentarische Initiativen mit dieser Stossrichtung abgelehnt.
Heute ist der Bund zuständig für Radio und Fernsehen, nicht aber für die Presse. Er kann daher für gedruckte Medien weder Regeln erlassen noch darf er diese direkt fördern. Die indirekte Medienförderung erfolgt heute über die Verbilligung der Zustelltarife. Die Zuständigkeit für den Online-Bereich ist umstritten.
Gradmesser für die Vitalität
Medienvielfalt sei ein Gradmesser für die Vitalität einer Demokratie, sagte Matthias Aebischer (SP/BE). Heute sei die Medienvielfalt aber nicht mehr gross. Olivier Feller (FDP/VD) stellte fest, dass die heutige indirekte Medienförderung über die Radio- und Fernsehabgabe nicht verfassungsmässig sei. Eine Anpassung sei daher überfällig.
Jürg Grossen (GLP/BE) verlangte eine Definition des medialen Service public in der Verfassung. Der einseitige Fokus auf Radio und Fernsehen sei nicht mehr zeitgemäss. Die Zukunft ist zunehmend digital und die Informationsverbreitung online.
Rasche Unterstützung von Online-Medien
Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH) erinnerte an die Pläne, die indirekte Medienförderung vorübergehend aufzustocken. Die Medienkommission des Ständerats arbeitet derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung aus.
Zudem plane der Bundesrat rasche Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen. Die Regierung will dem Parlament in den nächsten Monaten ein Massnahmenpaket unterbreiten. Dieses soll sich auf Basis der geltenden Verfassungsgrundlage umsetzen lassen.
Diese Massnahmen sind befristet. Sie gäben dem Parlament ausreichend Zeit für eine Verfassungsänderung, sagte Aebischer.