Ständerat begrüsst Whistleblower-Vorlage des Bundesrates
Der Ständerat will regeln, wie Whistleblower vorgehen müssen, um sich nicht strafbar zu machen. Er nimmt somit die Vorlage des Bundesrates an.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 26 zu 16 Stimmen stimmt der Ständerat für die Whistleblower-Vorlage vom Bundesrat.
- Ein Kündigungsschutz für Whistleblower ist nicht vorgesehen.
Der Ständerat will regeln, wie Whistleblower vorgehen müssen, damit sie sich nicht strafbar machen. Er hat eine Vorlage des Bundesrats mit 26 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ein Kündigungsschutz für Whistleblower ist nicht vorgesehen.
Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der sich gegen eine Regelung ausgesprochen hatte. Lehnt er die Vorlage ein zweites Mal ab, ist sie vom Tisch.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats müsste der Arbeitnehmer den Missstand zunächst intern melden. Wenn der Arbeitgeber auf eine Meldung nicht reagiert oder wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, dürfte sich dieser an die Behörden wenden. Der Gang an die Öffentlichkeit wäre erst als letztes Mittel erlaubt.