Ständerat nimmt nach langer Diskussion Veloweggesetz an
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat nach langem Diskurs das Veloweggesetz angenommen.
- Doch einige fürchten sich vor zu vielen Verpflichtungen für die Kantone.
- Die Bevölkerung hatte das Gesetz bereits 2018 angenommen.
Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat das neue Veloweggesetz angenommen. Gestritten wurde lange - vor allem um die Planungsgrundsätze. Eine Minderheit befürchtete zu viele neue Verpflichtungen für die Kantone.
Umsetzung mit Bundesbeschluss
Die Stimmbevölkerung hat 2018 das Bundesgesetz zu einem Veloweggesetz mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Bund erhält neu die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.
Mit dem Gesetz wird der Bundesbeschluss nun umgesetzt. Der Ständerat hat mit 38 zu 4 Stimmen der Vorlage zugestimmt.
Die SVP-Ständeräte Werner Salzmann (BE) und Hansjörg Knecht (AG) verlangten mit einem Minderheitsantrag, dass das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen wird.
«Laut dem Abstimmungstext kann der Bund Aufgaben in diesem Bereich übernehmen, er muss aber nicht», sagte Salzmann. Die nun vorliegende Vorlage greife zu stark in die Autonomie der Kantone ein. Es dürfe keine weiteren Eingriffe in die Autonomie der Kantone geben oder eine weitere Subventionierung von Fachverbänden und Kampagnen durch den Bund.
Rückschritt im internationalen Vergleich
Stefan Engler (Mitte/GR) sagte für die vorberatende Kommission, die Vorlage habe zum Ziel, ein qualitativ gutes Velowegnetz in der Schweiz zu erstellen. Es bleibt aber den Kantonen und Gemeinden überlassen, wie viel Geld sie für das Velowegnetz ausgeben wollen.
«Das Velo ist das Verkehrsmittel der Stunde», erklärte SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG). Die Corona-Zeit habe erneut gezeigt, wie wichtig das Fahrrad sei. Auch klimapolitisch sei das Velo ein wichtiges Verkehrsmittel.
«Bei der Förderung dieses Verkehrsmittels ist die Schweiz aber im internationalen Vergleich zurückgefallen.» Die Schweiz müsse dafür sorgen, dass sie den Anschluss nicht verpasse. «Dieses Gesetz kann nur der Anfang von einer weiteren Förderung dieses Verkehrsmittels sein. Dafür braucht es auch mehr Geld».
Die Kantone und Gemeinden müssten die Umsetzung selber finanzieren - das sei ein starker Auftrag des Bundes, sagte SVP-Ständerat Hannes Germann (SH). «Es gibt noch viel Korrekturbedarf in der Vorlage», aber «die Stossrichtung stimmt».
Velowege zusammenhängend und durchgehend
Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga erklärte im Rat, dass in der Vorlage bei der Abstimmung festgehalten worden sei, dass es keine neuen Subventionen geben soll. Es handle sich um Unterstützungsmassnahmen, aber nicht um neue Subventionen. Mit dem Velogesetz solle auch mehr Sicherheit geschaffen werden. «Eine Verpflichtung zum Bau von Velowegnetzen besteht aber mit diesem Gesetz nicht.»
Der Rückweisungsantrag wurde schliesslich mit 33 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
In der Detailberatung wurde vor allem darum gestritten, welche Planungsgrundsätze die Kantone bei den Velowegen einzuhalten haben.
Der Bundesrat schlug vor, dass die Netze «eine direkte Streckenführung aufweisen». Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission schlug vor, dass die Velowege eine «möglichst direkte» Streckenführung aufweisen. FDP, Mitte und SVP war auch diese Version zu verpflichtend für die Gemeinden. Sie wollten, dass die Velowege «zusammenhängend und möglichst durchgehend» sein sollten.
Weiter in den Nationalrat
Sommaruga erklärte, es handle sich hier um einen Grundsatz, dieser beinhalte schon die Verhältnismässigkeit. Der Kern dieses Gesetzes dürfe nicht «ausgehöhlt» werden, «sonst fällt das Gesetz in sich zusammen». Sie argumentierte für die Version der Kommissionsmehrheit. Diese setzte sich schliesslich durch - mit 26 zu 18 Stimmen.
Der Ständerat möchte den Kantonen und Gemeinden auch in anderen Bereichen mehr Handlungsspielraum einräumen. So sollen Velowege nur ersetzt werden müssen, wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» besteht. Diese Änderung wurde mit 22 zu 17 Stimmen angenommen - gegen den Willen von SP und Grünen.
Eine Minderheit wollte zudem den Absatz aus dem Gesetz streichen, der es dem Bund ermöglichen würde, private Fachorganisationen finanziell zu unterstützen. Dieser Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 24 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Das Geschäft geht an den Nationalrat.