In der letzten Beratungsrunde zwischen National- und Ständerat zur EL-Reform, macht die Sozialkommission des Ständerats Zugeständnisse.
Kommissionssprecherin Rebecca Ruiz, SP-VD, studiert die Fahne der Debatte um Ergänzungsleistungen, an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte, am Montag, 10. September 2018 im Nationalrat in Bern.
Kommissionssprecherin Rebecca Ruiz, SP-VD, studiert die Fahne der Debatte um Ergänzungsleistungen, an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte, am Montag, 10. September 2018 im Nationalrat in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Beratungen zur Reform der Ergänzungsleistungen macht der Ständerat Kompromisse.
  • Zugleich lehnt die Kommission weiterhin die EL-Senkung der Vermögensfreibeträge ab.
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Nach zwei Beratungsrunden bleiben bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) noch zahlreiche Differenzen zwischen National- und Ständerat. Im letzten Umgang sucht die Sozialkommission des Ständerats den Kompromiss. Weiterhin lehnt sie die Vermögensschwelle ab, ab welcher kein Anspruch auf EL bestehen soll.

Im Gegenzug beantragt sie, dass bei einem Nachlass über 40'000 Franken die bezogene EL zurückerstattet werden muss. Nach den bisherigen Entscheiden liegt die Schwelle bei 50'000 Franken. Damit können zusätzlich 20 Millionen Franken gespart werden, wie die Parlamentsdienste heute Dienstag mitteilten. Auch beim allgemeinen Lebensbedarf von Kindern schlägt die einstimmige Sozialkommission einen Kompromiss vor: Bei Kindern unter 11 Jahren sollen die anerkannten Ausgaben gemäss dem Beschluss des Nationalrates reduziert werden. Im Gegenzug sollen die Kosten einer notwendigen familienergänzenden Betreuung anerkannt werden. Bei Kindern ab 11 Jahren soll sich gegenüber heute nichts ändern.

Eine Kürzung des EL-Anspruchs beim Pensionskassen-Kapitalbezug lehnt die Ständeratskommission weiterhin ab. Auch die vom Nationalrat beschlossene Senkung der Vermögensfreibeträge fand in der Kommission keine Mehrheit.

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