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Ständerat tritt auf Umweltschutzgesetz-Revision ein

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Bern,

Das Umweltschutzgesetz wird bearbeitet: Der Ständerat ist heute auf die Beratungen eingetreten.

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bundesrat unter anderem die Sanierung von belasteten Böden unter Kinderspielplätzen ankurbeln. (Archivbild)
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bundesrat unter anderem die Sanierung von belasteten Böden unter Kinderspielplätzen ankurbeln. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/BRITTA PEDERSEN

Der Ständerat setzt sich mit mehreren Vorschlägen des Bundesrats zu Änderungen im Umweltschutzgesetz auseinander. Es geht vor allem um die Sanierung von belasteten Böden und eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung. Eintreten auf die Vorlage war am Mittwoch im Ständerat nach einer kurzen Debatte unbestritten.

Danach nahm die kleine Kammer die Detailberatung der Vorlage auf. Zur Diskussion stand etwa, ob die Kantone die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten finanziell unterstützen können sollen. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Es gab auch einen Antrag zur Sanierung von mit schwer abbaubaren, per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belasteten Böden. Die Frage war, ob der Bund die mit bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten mitträgt.

Die Sitzung musste aufgrund der Feier für die Nationalrats- und Ständeratspräsidierenden unterbrochen werden. Am Donnerstag werden die Beratungen fortgesetzt. Dann wird zum Thema, unter welchen Bedingungen der Bau von beispielsweise Wohnungen möglich sein soll, wenn Lärm-Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Auch Fluglärm wird ein Thema sein.

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Kommentare

User #5188 (nicht angemeldet)

Ich frage mich, ob heutzutage ein Leben ohne per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) überhaupt noch möglich ist. Wäre mal Zeit, aufzulisten, wo das Zeug überall drin ist und welche Alternativen es dafür gibt. Und weshalb es kein Verbot gibt.

User #5188 (nicht angemeldet)

"Dann wird zum Thema, unter welchen Bedingungen der Bau von beispielsweise Wohnungen möglich sein soll, wenn Lärm-Immissionsgrenzwerte überschritten werden." Heisst wohl: Wie können wir trotz Ueberschreitung der gesetzlichen Lärm-Grenzwerte dort bauen, wo es eben wegen dieser erhöhten Lärmbelastung nicht erlaubt ist? Und: Selbstverständlich soll der Bund die Sanierung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belasteten Böden mitfinanzieren - er hat viel zu lange zugelassen, dass diese Stoffe in die Umwelt gelangen. Das wird uns alle noch viel Geld kosten...

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