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Ständerat weist Massnahmenpaket gegen Terrorismus zurück

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Bern,

Vorerst entscheidet der Ständerat nicht über härtere Strafen gegen Terroristen oder den Hausarrest für terroristische Gefährder.

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Hausarrest mit Fussfesseln: Das Anti-Terror-Gesetz kann dies verordnen.(Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat entscheidet vorerst nicht über das Massnahmenpaket gegen Terrorismus.
  • Er wies am Montag zwei Vorlagen zurück.

Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder. Er hat am Montag zwei Vorlagen zurückgewiesen. Dies wegen der geplanten internationalen Zusammenarbeit.

Der Ständerat verlangt, dass sich nicht nur die Sicherheitspolitische Kommission, sondern auch die Rechtskommission damit befasst. Das hatte Beat Rieder (CVP/VS) beantragt.

Die Vorlage gehe weit über die Terrorismusbekämpfung hinaus, insbesondere im Bereich der Rechtshilfe, argumentierte er. Den Staatsanwälten werde erlaubt, vorzeitig Informationen an ausländische Strafermittlungsbehörden auszuhändigen.

Zudem könnten zusammen mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen geschaffen werden. Damit gebe die Schweiz Kompetenzen an «schwer kontrollierbare supranationale Organe» ab.

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