Ständerat will salafistische Organisation «Lies!» nicht verbieten
Der Ständerat hat ein Verbot der salafistischen Organisation «Lies!» abgelehnt. Der Bundesrat sei ohnehin an der Verschärfung des Gesetzes zur Terrorbekämpfung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Motion hatte ein Verbot der Organisation «Lies!» verlangt.
- Die salafistische Organisation verteilt in Schweizer Städten Korane.
- Der Ständerat hat sich nun jedoch gegen ein gezieltes Verbot ausgesprochen.
Der Ständerat lehnt ein separates Gesetz ab, das ein Verbot der Organisation «Lies!» und die Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut vorsieht. Er verweist wie der Bundesrat auf die bevorstehende Beratung zu zwei Vorlagen zur Terrorbekämpfung.
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung von Terrorismus diverse Gesetzesänderungen in die Wege geleitet. Zum einen will er das strafrechtliche Instrumentarium verschärfen. Zum anderen soll die Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Mittel gegen sogenannte Gefährder erhalten.
Am kommenden Montag debattiert die kleine Kammer über diese Gesetzesänderungen. Die vorberatende Kommission beantragt, den beiden Vorlagen zuzustimmen.
Ständerat sagt Nein zur Motion von Walter Wobmann
Im Vorfeld dieser Debatte hat der Ständerat am Mittwoch eine Motion von SVP-Nationalrat Walter Wobmann (SO) stillschweigend abgelehnt. Dieser verlangte ein Verbot der salafistischen Organisation «Lies!», die in Schweizer Städten Korane verteilt. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch.
Der Ständerat ist ist der Ansicht, dass den Behörden mit den neu geplanten Gesetzen geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um die Aktivitäten von Personen zu unterbinden, die Dschihadreisende rekrutieren oder andere zu terroristischen Anschlägen aufrufen. Zudem hätten Bund und Kantone bereits heute Mittel, Aktionen von Organisationen wie «Lies!» zu verbieten, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR).
Verteidigungsministerin Viola Amherd hielt im Ständerat fest, dass in den vergangenen Jahren «keine besondere Aktivität der Organisation ‹Lies!› in der Schweiz» zu verzeichnen gewesen sei. Zwar hätten in jüngster Zeit Koranverteilungen durch andere Organisationen stattgefunden, doch habe nicht nachgewiesen werden können, dass durch diese Aktionen Personen radikalisiert und für terroristische Aktivitäten angeworben worden seien.