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Gegen Terrorismus: Ständerat berät über Massnahmenpaket

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Bern,

Der Ständerat berät heute Montag Massnahmen gegen Terrorismus. Die vorberatende Kommission will dabei weiter gehen als der Bundesrat.

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Hausarrest für terroristische Gefährder: Über diese und weitere Massnahmen berät der Ständerat. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MANUEL LOPEZ

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat berät heute Montag über ein Massnahmenpaket gegen Terrorismus.
  • Der Bundesrat will als schärfste präventive Massnahme Hausarrest für Gefährder.
  • Die Kommission will im Gegensatz zum Bundesrat keine zeitliche Begrenzung der Massnahmen.

Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?

Der Ruf nach neuen Regeln war im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus dem Gefängnis entlassen werden mussten. Die Kantone forderten die Möglichkeit einer gesicherten Unterbringung. Ein Gutachten kam jedoch zum Schluss, dass es sich dabei um Präventivhaft handeln würde. Und das lässt die Europäische Menschenrechtskonvention nicht zu.

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Der Ständerat diskutiert heute Montag über ein Massnahmenpaket gegen Terrorismus. (Archivbild) - Keystone

So weit will der Bundesrat nicht gehen. Er schlägt als schärfste präventive Massnahme Hausarrest für terroristische Gefährder vor. Als solche gelten Personen gemäss dem Gesetz: Wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheidet das Bundesamt für Polizei gemeinsam mit den Kantonen und dem Nachrichtendienst. Es würde auch die Massnahmen verfügen.

Ständerats-Kommission will keine Begrenzung

Vorgesehen ist eine Kaskade von Massnahmen gegen Terrorismus. So sollen die Behörden verfügen können, dass sich jemand regelmässig bei der Polizei meldet. Genügt das nicht, könnten sie dem Betroffenen den Kontakt zu einer bestimmten Gruppierung oder den Zugang zu einem Gebiet verbieten. Als letztes Mittel könnten sie – mit richterlicher Genehmigung – Hausarrest anordnen.

Geht es nach dem Bundesrat, soll die Massnahme auf drei Monate begrenzt sein. Und höchstens zwei Mal um drei Monate verlängert werden können. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) will keine Begrenzung: Nach ihrem Willen soll die Massnahme beliebig oft verlängert werden können.

Die Rechtsstaatlichkeit bleibe gewahrt, weil die betroffene Person die Verfügung jeweils anfechten könnte, argumentiert die Kommission.

Ab 15 Jahren Hausarrest

Auch bei den anderen präventiven Massnahmen gegen Terrorismus will die Kommission eine wiederholte Verlängerung ermöglichen.

Hausarrest droht Jugendlichen ab dem Alter von 15 Jahren, die übrigen Massnahmen auch Kindern ab 12 Jahren.

Die Behörden wollen auch verhindern können, dass sich jemand an terroristischen Aktivitäten im Ausland beteiligt. Deshalb ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.

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Um terroristische Aktivitäten im Ausland zu verhindern, soll der Pass beschlagnahmt werden. - Keystone

Weiter sollen die Behörden künftig für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, in jedem Fall in Ausschaffungshaft anordnen können. Der Bundesrat will dazu einen neuen Haftgrund schaffen.

Zudem sollen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Personen nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können.

Auch Beteiligung an Terrorismus strafbar

Im Strafrecht sind ebenfalls Verschärfungen geplant. Die SiK will das Strafmass sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen. Der Entwurf des Bundesrates sieht ein unterschiedliches Strafmass vor. Aus Sicht der Kommission würde dies aber in der Auslegung zu Unklarheiten führen.

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Im Strafrecht sind ebenfalls Verschärfungen geplant. (Archivbild) - Keystone

Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung muss sich durch eine Handlung manifestieren, die nicht kriminell zu sein braucht.

Im Zentrum der Strafrechtsvorlage steht eine neue Strafbestimmung gegen Terrorismus. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter.

Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.

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