Ständerat will besseren Schutz behinderter Frauen vor Missbrauch
Der Ständerat fordert, dass der Bund gemeinsam mit Kantonen und Verbänden Präventionsprogramm entwickelt und umsetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat nahm eine entsprechende Motion mit 21 zu 15 Stimmen an.
- Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Der Bund soll nach dem Willen des Ständerats mehr tun gegen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen. Namentlich soll er dazu gemeinsam mit Kantonen und Verbänden Präventionsprogramme entwickeln und umsetzen. Mit 21 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen nahm die kleine Kammer eine Motion der Tessiner SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti an. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Menschen mit Behinderungen seien generell besonders gefährdet, Opfer von sexuellem Missbrauch oder häuslicher Gewalt zu werden, argumentiert Carobbio Guscetti unter Verweis auf eine Studie aus Deutschland.
Umsetzung der Istanbul-Konvention sei lückenhaft
In dieser Hinsicht sei die Umsetzung der Istanbul-Konvention der Vereinten Nationen gegen Gewalt an Frauen lückenhaft. Es müsse daher mehr getan werden, um auf die Betroffenen zugeschnittene Massnahmen vorzusehen und etwa den barreriefreien Zugang etwa zu Beratungsangeboten sicherzustellen.
Der Einbezug der Betroffenen sei wichtig, so die Tessiner Ständerätin. Unterstützung erhielt sie von Maya Graf (Grüne/BL). Denn diese seien häufig mit gesellschaftlichen Stereotypen konfrontiert. Die Schweiz sei bei der Umsetzung der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Verzug, gerade auch im von Carobbio Guscetti angesprochenen Bereich, sagte Graf.
Der Bundesrat war der Ansicht, dem Anliegen der Motion werde bereits heute Rechnung getragen. Er empfahl diese daher zur Ablehnung.