Ständerat will finanzielle Anreize für effizienten Asyl-Vollzug
Der Ständerat verlangt vom Bund finanzielle Anreize für effizienten Asyl-Vollzug.
Für den Ständerat sollte der Bund den Kantonen finanzielle Anreize geben für einen effizienten Vollzug des Asylgesetzes. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Finanzkommission angenommen, welche vom Bundesrat «Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich» fordert.
Der Ständerat fordert den Bundesrat auch dazu auf, Artikel 89 des Asylgesetzes zu beachten. Dort steht, dass der Bund die Ausrichtung einzelner Bestandteile der Pauschalbeträge an die Kantone von der Erreichung sozialpolitischer Ziele abhängig machen kann. Einstimmig überwies die kleine Kammer den Vorstoss, zu dem sich nun auch der Nationalrat äussern muss. Auch die Landesregierung befürwortete Annahme der Motion.
Variierende Effizienz bei kantonalen Vollzügen
Die ständerätliche Finanzkommission argumentierte, zwar habe die Asylreform 2016 zu einer guten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geführt. Die Höhe der vom Bund den Kantonen ausgerichteten Pauschalen für den Vollzug des Asylgesetzes steige aber stark an, nämlich gemäss Budget 2024 um fast 190 Millionen Franken im Jahr.
Auch sei die Effizienz im kantonalen Vollzug «sehr unterschiedlich», etwa bei der Ausschaffung von Asylsuchenden mit rechtskräftiger Ablehnung des Gesuchs. Würden Wegweisungen effizient vollzogen und hätten mehr Flüchtlinge und Schutzbedürftige eine Arbeitsstelle, senke dies die Kosten für die öffentliche Hand massgeblich.