Ständerat will tiefere Hürden beim Betreuungsurlaub
Eltern von Kindern mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sollen einfacher für Betreuungsurlaub entschädigt werden. Das fordert der Ständerat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat eine Motion zu vereinfachtem Betreuungsurlaub angenommen.
- Diese betrifft Eltern von Kindern mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Sie sollen einfacher Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten.
Eltern von Kindern mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung sollen nach dem Willen des Ständerats einfacher Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten. Als Erstrat hat die kleine Kammer am Dienstag eine entsprechende Motion von Damian Müller (FDP/LU) angenommen.
Der Entscheid fiel mit 31 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Seit dem 1. Juli 2021 können Eltern schwerkranker Kinder bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Müller argumentiert, seither habe sich gezeigt, dass das eigentliche Ziel der Betreuungsentschädigung vielfach verfehlt werde. Denn entscheidend dafür, ob jemand Leistungen erhalte, sei die ärztliche Prognose der betroffenen Minderjährigen.
Betroffene Familien fallen durch Maschen
Auf diese Weise fielen zahlreiche betroffene Familien durch die Maschen, kritisiert der Motionär. Dies etwa, wenn ein Kind mit eigentlich guter Prognose vorübergehend ins Spital müsse, oder wenn eine Krankheit schon vor der Geburt vorhanden gewesen sei. Auch bestehe Rechtsunsicherheit für Eltern und Arbeitgeber, wenn ärztliche Atteste teils Monate nach einem Spitalaufenthalt abgelehnt werden könnten.
Müller will darum die Anspruchsvoraussetzungen präzisieren: Von einer schweren Beeinträchtigung soll immer dann ausgegangen werden, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt für die Behandlung und Genesung nötig ist.
Unterstützung erhielt Müller in der Debatte von Stefan Engler (Mitte/GR). Es gehe auch darum, Risiken für kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Für die Planbarkeit sei es wichtig, dass Arbeitgeber rasch wüssten, ob die EO zahle. Die heutige Praxis der Ausgleichskassen, die immer häufiger eigene Abklärungen träfen, sei in dieser Hinsicht unbefriedigend.
Bundesrat gegen Vorstoss
Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Er verwies auf die Kostenfolgen für die EO. Die heutige Regelung entspreche dem Willen des Gesetzgebers, mit Müllers Motion würden dagegen auch leichte und mittelschwere Beeinträchtigungen erfasst. Zudem sei es zu früh, eine Bilanz zum Betreuungsurlaub zu ziehen.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Rat, in letzter Zeit habe die Zahl der Fälle zugenommen. Er räumte aber ein, dass man möglicherweise rasch eine Evaluation durchführen müsse. Ende 2023 werde man eine erste Zwischenbilanz ziehen. Berset äusserte zudem Zweifel daran, ob die von Müller vorgeschlagene Lösung die gewünschte Klarheit bringe.