Ständeratskommission gegen nationale Regeln für Sicherheitsfirmen

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Bern,

Die Ständeratskommission spricht sich am Donnerstag gegen Regeln für Sicherheitsfirmen aus.

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Die zuständige Kommission des Ständerates will die sistierte Agrarpolitik 2022+ (AP22+) nun beraten. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission will keine Regeln für Sicherheitsfirmen.
  • Sie lehnt die Motion von SP-Ständerat Paul Rechsteiner ab.

Private Sicherheitsfirmen sollen keine nationalen Mindeststandards erfüllen müssen. Nach Ansicht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats ist es Sache der Kantone, Regeln zu erlassen.

Sie lehnt eine Motion des St. Galler SP-Ständerats Paul Rechsteiner mit 9 zu 3 Stimmen ab, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Dieser warnt vor Wildwuchs mit entsprechenden Risiken. Das sei umso problematischer, als die Sicherheitsdienstleistungen das staatliche Gewaltmonopol tangierten.

Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit liegt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Zuständigkeit der Kantone. Die Kommission verweist auf das Konkordat der Westschweizer Kantone über die Sicherheitsunternehmen. Dieses zeige, dass eine Harmonisierung auch ohne eine Regelung auf Bundesebene möglich sei. Gesamtschweizerisch ist das bisher allerdings nicht gelungen.

Die Kantone planten zwar eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen und ihre Angestellten. Voraussetzung dafür sollten ein einwandfreier Leumund sowie einschlägige Aus- und Weiterbildungen sein. Grosse Kantone wie Bern und Zürich waren damit jedoch nicht einverstanden. Das Konkordat wurde 2017 auf Eis gelegt.

Der Bundesrat hatte sich schon früher für bundesrechtliche Mindestvorschriften ausgesprochen, er liess aber den Kantonen den Vortritt. Die Motion, die Rechsteiner nach dem Scheitern des Konkordats eingereicht hatte, empfahl er zur Annahme. Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter fordert ebenfalls eine einheitliche Regelung.

Die Kommission hat sich im Auftrag des Ständerats mit der Motion befasst. Diese kommt in der Herbstsession wieder ins Plenum.

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