«Stop F-35»: Initiative kommt nicht im März 2023 vors Volk
Ein Bündnis aus GSoA, SP und Grünen verklangt eine Abstimmung über die «Stop F-35» im März 2023. Daraus wird aber nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Hinter der «Stop F-35»-Initiative verlangt das linke Bündnis eine Abstimmung im März 202
- Den Zeitforderungen des Initiativkomitees kann der Bundesrat nicht nachkommen.
- Auch bei einer Straffung könne der Zeitplan der üblichen Verfahren nicht erreicht werden.
Die Abstimmung über die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» wird nicht im März 2023 stattfinden. Bis zur Wintersession wird der Bundesrat die Botschaft zum Volksbegehren verabschieden: Das reicht nicht für einen Urnengang vor dem Offertenschluss.
Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis aus Grünen, SP und GSoA das Volksbegehren bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs Lockheed Martin F-35 Lightning II beschafft.
Die Bundeskanzlei gab am Montag bekannt, dass die Volksinitiative formell zustande gekommen sei. Normalerweise dauert dieser Vorgang mehrere Wochen. Die Bundeskanzlei wollte der von den Initiantinnen und Initianten geforderten raschen Abstimmung aber offenbar nicht im Weg stehen.
Die verbindliche Offerte für den US-amerikanischen Lockheed Martin F-35 ist bis Ende März 2023 gültig. Damit die Initiative nicht obsolet wird, müsste darüber am 12. März 2023 abgestimmt werden. Ansonsten wird der Bund die Flugzeuge vom Typ Lockheed Martin F-35 Lightning II beschaffen.
Forderungen werden nicht erreicht
Diese Forderung der Initiantinnen und Initianten wird aber nicht erreicht, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. «Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes kann nicht vollständig ausgearbeitet werden. Nicht bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abgeschlossen hat.» Dies wird erst im Rahmen der Armeebotschaft 2022 möglich sein, weshalb der geforderte Zeitplan nicht eingehalten werden kann.
Funktionswidrige Verwendung des Instruments der Volksinitiative
Der geforderte Zeitplan mit einer Abstimmung im März 2023 könne auch bei Straffung der üblichen Verfahren nicht eingehalten werden. «Dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.»
Aus staatspolitischen Gründen könne es darum nicht angehen, ein Präzedenzfall zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen. Das schreibt der Bundesrat weiter. Er würde damit Hand bieten, das Instrument der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum funktionswidrig zu verwenden.
«Dies hätte weitreichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates. Ferner widerspricht es den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln.»